Der Ausgestaltung der gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten bei stiftungsrechtlichen Streitigkeiten kommt insbesondere aufgrund der Struktureigenheiten der Stiftung bürgerlichen Rechts besondere Bedeutung zu: Da sich die Stiftung mit ihrer Anerkennung von der Person des Stifters emanzipiert und nur noch sich selbst gehört, ist sie als verselbständigte Vermögensmasse ohne Mitglieder, Gesellschafter oder wirtschaftlich interessierte Eigentümer hinsichtlich der Überlagerung der Stiftungstätigkeit durch stiftungsfremde Sonderinteressen gefährdet. Die Arbeit widmet sich den Konsequenzen und untersucht, wie sich die strukturellen Besonderheiten der Stiftung bürgerlichen Rechts als Rechtsform prozessual abbilden lassen, in welchen Bereichen Lücken bestehen und wie diese im Sinne der Stiftung und der Durchsetzung des Stifterwillens geschlossen werden können. Zudem werden Möglichkeiten und Grenzen der Errichtung einer Stiftungsschiedsgerichtsbarkeit dargestellt.
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