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Die Strafbarkeit des Online-Glücksspielanbieters und des hierbei eingeschalteten Zahlungsdienstleisters gem. §§ 284 ff. StGB - Bauernschmitt, Christoph
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Die Diskussion um die strafrechtlichen Aspekte der Veranstaltung von Online-Glückspielen beschäftigt sowohl die Wissenschaft als auch den Gesetzgeber bereits seit einer Reihe von Jahren. In diesen Zusammenhang untersucht die Arbeit zentrale Themen dieser Diskussion und beleuchtet hierbei die verschiedenen Zusammenhänge der Straftatbestände der §§ 284 ff. StGB und die mit diesen verbundenen (Rand-)Fragen. Behandelt werden beispielsweise die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf Online-Angebote auf ausländischen Servern sowie die strafrechtlichen Konsequenzen einer sowohl europa- als auch…mehr

Produktbeschreibung
Die Diskussion um die strafrechtlichen Aspekte der Veranstaltung von Online-Glückspielen beschäftigt sowohl die Wissenschaft als auch den Gesetzgeber bereits seit einer Reihe von Jahren. In diesen Zusammenhang untersucht die Arbeit zentrale Themen dieser Diskussion und beleuchtet hierbei die verschiedenen Zusammenhänge der Straftatbestände der §§ 284 ff. StGB und die mit diesen verbundenen (Rand-)Fragen. Behandelt werden beispielsweise die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf Online-Angebote auf ausländischen Servern sowie die strafrechtlichen Konsequenzen einer sowohl europa- als auch verfassungsrechtlich zweifelhaften Regulierungssituation für etwaige Glücksspielanbieter und der hierbei in Anspruch genommenen Dienstleister, wie etwa Zahlungsdienstleister. Hierbei kommt die Arbeit u. a. zu dem Ergebnis, dass aufgrund der momentanen Regulierungssituation eine Strafbarkeit von Online-Glücksspielanbietern und deren Dienstleistern nicht gegeben ist.
Autorenporträt
Christoph Bauernschmitt studierte Rechtswissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen 2016 absolvierte er das Rechtsreferendariat am Landgericht Bamberg und legte 2018 das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Zugleich war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Hans Kudlich tätig, wo er 2020 durch die Juristische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zum Doktor der Rechte promoviert wurde. Daneben förderte ihn die Studienstiftung des deutschen Volkes als Promotionsstipendiat. Seit 2019 ist er als Notarassessor tätig.