Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Modus Operandi von sog. Loverboys und beleuchtet hierzu vorliegende kriminologische und psychologische Erkenntnisse. Sie untersucht die Strafbarkeit von Loverboys im Hinblick auf Opfer jeglicher Altersgruppen in den verschiedenen Phasen der Loverboy-Methode sowie die Strafbarkeit von Loverboy-Opfern, die sich als sog. Lovergirls betätigen. Die Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass die aktuelle Rechtslage eine umfassende strafrechtliche Sanktionierung des Phänomens in Bezug auf Jugendliche und heranwachsende Opfer ermöglicht. Bei der Altersgruppe von Opfern…mehr
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Modus Operandi von sog. Loverboys und beleuchtet hierzu vorliegende kriminologische und psychologische Erkenntnisse. Sie untersucht die Strafbarkeit von Loverboys im Hinblick auf Opfer jeglicher Altersgruppen in den verschiedenen Phasen der Loverboy-Methode sowie die Strafbarkeit von Loverboy-Opfern, die sich als sog. Lovergirls betätigen. Die Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass die aktuelle Rechtslage eine umfassende strafrechtliche Sanktionierung des Phänomens in Bezug auf Jugendliche und heranwachsende Opfer ermöglicht. Bei der Altersgruppe von Opfern über 21 Jahren werden jedoch potenzielle Strafbarkeitslücken im Rahmen des Tatbestands der Zwangsprostitution identifiziert. Daneben werden mögliche Hindernisse bei der Strafverfolgung ermittelt. Abschließend werden auf Basis dieser Ergebnisse Perspektiven für eine noch effektivere Bekämpfung des Loverboy-Phänomens aufgezeigt.
Alina Hoffmann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens absolvierte sie das Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz. Im Anschluss war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi sowie am Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht (TrIGeKo) tätig. Seit Januar 2025 ist sie Geschäftsführerin des TrIGeKo.
Inhaltsangabe
1. Einleitung und Phänomen Einleitung Das Phänomen Loverboy 2. Gesetzesreform zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und deren Auswirkungen auf die strafrechtliche Erfassung der Loverboy Methode Implementierung des § 232a StGB Zwangsprostitution (§ 232 StGB a. F.) Reform zu § 232 StGB: Menschenhandel (§ 233a StGB a. F.) 3. Loverboy Fälle in der Rechtsprechung LG Stuttgart, Urt. v. 26.02.2019 Az.: 7 KLs 200 Js 115430/13 ('Paradise Prozess ') BGH, Urt. v. 08.02.2018 Az.: 3 StR 274/17 (LG Düsseldorf) LG München I, Urt. v. 12.11.2019 Az.: 29 KLs 471 Js 177148/18 BGH, Beschluss vom 4. August 2020 Az.: 3 StR 132/20 (LG Wuppertal) 4. Strafbarkeit der Loverboy Methode: Abschnitt 1 Strafbarkeit zum Zeitpunkt der vierten Phase (Grundkonstellation: Opfer zum Tatzeitpunkt über 21 Jahren) Abschnitt 2: Strafbarkeit zum Zeitpunkt der fünften Phase (Grundkonstellation: Opfer zum Tatzeitpunkt über 21 Jahren) Abschnitt 3: Strafbarkeit in den ersten drei Phasen (Grundkonstellation: Opfer zum Tatzeitpunkt über 21 Jahren) Abschnitt 4: Konstellation: Opfer zwischen 18 und 21 Jahren zum Tatzeitpunkt Abschnitt 5: Konstellation: Opfer zwischen 16 und 18 Jahren zum Tatzeitpunkt Abschnitt 6: Konstellation: Opfer zwischen 14 und 16 Jahren zum Tatzeitpunkt Abschnitt 7: Konstellation: Opfer unter 14 Jahren zum Tatzeitpunkt Abschnitt 8: Konstellation: Opfer zum Tatzeitpunkt bereits in der Prostitution aktiv 5. Strafbarkeit des Lovergirls Das Phänomen Lovergirl Strafbarkeit 6. Hindernisse bei der Strafverfolgung Fehlende Opferdeklaration Einfluss des Loverboys auf das Opfer Polizeilicher Umgang mit dem Opfer 7. Perspektiven: Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung des Loverboy Phänomens Erste Säule: Aufklärung und Forschung Zweite Säule: Effektive Strafverfolgung Dritte Säule: Betreuung der Opfer
1. Einleitung und Phänomen Einleitung Das Phänomen Loverboy 2. Gesetzesreform zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und deren Auswirkungen auf die strafrechtliche Erfassung der Loverboy Methode Implementierung des § 232a StGB Zwangsprostitution (§ 232 StGB a. F.) Reform zu § 232 StGB: Menschenhandel (§ 233a StGB a. F.) 3. Loverboy Fälle in der Rechtsprechung LG Stuttgart, Urt. v. 26.02.2019 Az.: 7 KLs 200 Js 115430/13 ('Paradise Prozess ') BGH, Urt. v. 08.02.2018 Az.: 3 StR 274/17 (LG Düsseldorf) LG München I, Urt. v. 12.11.2019 Az.: 29 KLs 471 Js 177148/18 BGH, Beschluss vom 4. August 2020 Az.: 3 StR 132/20 (LG Wuppertal) 4. Strafbarkeit der Loverboy Methode: Abschnitt 1 Strafbarkeit zum Zeitpunkt der vierten Phase (Grundkonstellation: Opfer zum Tatzeitpunkt über 21 Jahren) Abschnitt 2: Strafbarkeit zum Zeitpunkt der fünften Phase (Grundkonstellation: Opfer zum Tatzeitpunkt über 21 Jahren) Abschnitt 3: Strafbarkeit in den ersten drei Phasen (Grundkonstellation: Opfer zum Tatzeitpunkt über 21 Jahren) Abschnitt 4: Konstellation: Opfer zwischen 18 und 21 Jahren zum Tatzeitpunkt Abschnitt 5: Konstellation: Opfer zwischen 16 und 18 Jahren zum Tatzeitpunkt Abschnitt 6: Konstellation: Opfer zwischen 14 und 16 Jahren zum Tatzeitpunkt Abschnitt 7: Konstellation: Opfer unter 14 Jahren zum Tatzeitpunkt Abschnitt 8: Konstellation: Opfer zum Tatzeitpunkt bereits in der Prostitution aktiv 5. Strafbarkeit des Lovergirls Das Phänomen Lovergirl Strafbarkeit 6. Hindernisse bei der Strafverfolgung Fehlende Opferdeklaration Einfluss des Loverboys auf das Opfer Polizeilicher Umgang mit dem Opfer 7. Perspektiven: Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung des Loverboy Phänomens Erste Säule: Aufklärung und Forschung Zweite Säule: Effektive Strafverfolgung Dritte Säule: Betreuung der Opfer
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