In der Arbeit wurden die deutschen und die polnischen Regelungen zur strafrechtlichen Verjährung behandelt. Das polnische Strafrecht kennt ein ganz anderes Verjährungsmodell als das deutsche, was zur Erschwerung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen führen kann. Während die Verjährungsregelungen in Deutschland stark ausdifferenziert sind, weisen die polnischen Regelungen eine geringe Regelungsdichte auf. So sind in Polen, anders als in Deutschland, relativ lange Grundverjährungsfristen mit nur wenigen Fristbeeinflussungen vorgesehen. In Deutschland beginnt die Verjährung oft…mehr
In der Arbeit wurden die deutschen und die polnischen Regelungen zur strafrechtlichen Verjährung behandelt. Das polnische Strafrecht kennt ein ganz anderes Verjährungsmodell als das deutsche, was zur Erschwerung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen führen kann. Während die Verjährungsregelungen in Deutschland stark ausdifferenziert sind, weisen die polnischen Regelungen eine geringe Regelungsdichte auf. So sind in Polen, anders als in Deutschland, relativ lange Grundverjährungsfristen mit nur wenigen Fristbeeinflussungen vorgesehen. In Deutschland beginnt die Verjährung oft zu einem späteren Moment als in Polen. Die deutsche Rechtsprechung und die herrschende Meinung stellen den Verjährungsbeginn auf die materielle Tatbeendigung ab, was in der Arbeit kritisiert wurde. Die Gegenüberstellung beider Verjährungskonzeptionen ermöglichte die Erarbeitung ihrer Vor- und Nachteile sowie die Formulierung von Vorschlägen de lege ferenda für beide Gesetzgeber.
Magdalena Weidling (geb. Pierzchlewicz), LL.M.: Studium von German and Polish Law (LL.B.- und LL.M.-Studium) sowie Magister des Rechts an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) und an der Adam Mickiewicz Universität in Posen, Polen; wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Polnisches Strafrecht sowie akademische Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, insbesondere Europäisches Strafrecht und Völkerstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder); Promotion im Strafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder); Lehrbeauftragte für Strafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder); Rechtsreferendarin am OLG Brandenburg.
Inhaltsangabe
A. EinführungProblemstellung - Ziele der Untersuchung - Forschungsstand und Rechtslage - Gegenstand der Untersuchung - Methodik und Gang der UntersuchungB. Theoretische Grundlagen und die Rechtsnatur der VerjährungEinführung - Begründung der Verjährung - Rechtsnatur der VerjährungC. Beginn der VerjährungProblemaufriss - Allgemeiner Verjährungsbeginn - Verjährungsbeginn bei Erfolgsdelikten - Im Besonderen: Verjährungsbeginn von Bestechlichkeit und Bestechung eines Amtsträgers - Verjährungsbeginn bei Unterlassungsdelikten - Verjährungsbeginn beim Versuch und bei der strafbaren Vorbereitung - Verjährungsbeginn bei Handlungseinheiten - Verjährungsbeginn bei Ideal- und kumulativer Gesetzeskonkurrenz - Verjährungsbeginn bei Handlungsmehrheiten - Verjährungsbeginn bei Privatklagedelikten - Verjährungsbeginn bei verschiedenen BeteiligungsformenD. Dauer der VerjährungProblemaufriss - Gesetzliche Grundverjährungsfristen - Modifikationen der VerjährungsfristE. Schlussfolgerungen (in Thesenform)
A. EinführungProblemstellung - Ziele der Untersuchung - Forschungsstand und Rechtslage - Gegenstand der Untersuchung - Methodik und Gang der UntersuchungB. Theoretische Grundlagen und die Rechtsnatur der VerjährungEinführung - Begründung der Verjährung - Rechtsnatur der VerjährungC. Beginn der VerjährungProblemaufriss - Allgemeiner Verjährungsbeginn - Verjährungsbeginn bei Erfolgsdelikten - Im Besonderen: Verjährungsbeginn von Bestechlichkeit und Bestechung eines Amtsträgers - Verjährungsbeginn bei Unterlassungsdelikten - Verjährungsbeginn beim Versuch und bei der strafbaren Vorbereitung - Verjährungsbeginn bei Handlungseinheiten - Verjährungsbeginn bei Ideal- und kumulativer Gesetzeskonkurrenz - Verjährungsbeginn bei Handlungsmehrheiten - Verjährungsbeginn bei Privatklagedelikten - Verjährungsbeginn bei verschiedenen BeteiligungsformenD. Dauer der VerjährungProblemaufriss - Gesetzliche Grundverjährungsfristen - Modifikationen der VerjährungsfristE. Schlussfolgerungen (in Thesenform)
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: www.buecher.de/agb
Impressum
www.buecher.de ist ein Internetauftritt der buecher.de internetstores GmbH
Geschäftsführung: Monica Sawhney | Roland Kölbl | Günter Hilger
Sitz der Gesellschaft: Batheyer Straße 115 - 117, 58099 Hagen
Postanschrift: Bürgermeister-Wegele-Str. 12, 86167 Augsburg
Amtsgericht Hagen HRB 13257
Steuernummer: 321/5800/1497
USt-IdNr: DE450055826