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In der Arbeit wurden die deutschen und die polnischen Regelungen zur strafrechtlichen Verjährung behandelt. Das polnische Strafrecht kennt ein ganz anderes Verjährungsmodell als das deutsche, was zur Erschwerung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen führen kann. Während die Verjährungsregelungen in Deutschland stark ausdifferenziert sind, weisen die polnischen Regelungen eine geringe Regelungsdichte auf. So sind in Polen, anders als in Deutschland, relativ lange Grundverjährungsfristen mit nur wenigen Fristbeeinflussungen vorgesehen. In Deutschland beginnt die Verjährung oft…mehr

Produktbeschreibung
In der Arbeit wurden die deutschen und die polnischen Regelungen zur strafrechtlichen Verjährung behandelt. Das polnische Strafrecht kennt ein ganz anderes Verjährungsmodell als das deutsche, was zur Erschwerung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen führen kann. Während die Verjährungsregelungen in Deutschland stark ausdifferenziert sind, weisen die polnischen Regelungen eine geringe Regelungsdichte auf. So sind in Polen, anders als in Deutschland, relativ lange Grundverjährungsfristen mit nur wenigen Fristbeeinflussungen vorgesehen. In Deutschland beginnt die Verjährung oft zu einem späteren Moment als in Polen. Die deutsche Rechtsprechung und die herrschende Meinung stellen den Verjährungsbeginn auf die materielle Tatbeendigung ab, was in der Arbeit kritisiert wurde. Die Gegenüberstellung beider Verjährungskonzeptionen ermöglichte die Erarbeitung ihrer Vor- und Nachteile sowie die Formulierung von Vorschlägen de lege ferenda für beide Gesetzgeber.
Autorenporträt
Magdalena Weidling (geb. Pierzchlewicz), LL.M.: Studium von German and Polish Law (LL.B.- und LL.M.-Studium) sowie Magister des Rechts an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) und an der Adam Mickiewicz Universität in Posen, Polen; wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Polnisches Strafrecht sowie akademische Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, insbesondere Europäisches Strafrecht und Völkerstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder); Promotion im Strafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder); Lehrbeauftragte für Strafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder); Rechtsreferendarin am OLG Brandenburg.