Die Arbeit untersucht die Rolle von IT-Sachverständigen im Strafverfahren. Sie zeigt, dass die Normen der StPO geeignet sind, die Probleme im Umgang mit dem IT-Sachverständigenbeweis zu lösen, die sich aufgrund der Besonderheit der forensischen Informatik ergeben. Die Verfahrensbeteiligten müssen jedoch die ihnen zugewiesenen Autoritäten ernst nehmen. Zum einen kann ein prozessuales Gleichgewicht nur sichergestellt werden, wenn die Einflussmöglichkeiten durch umfassende Akteneinsicht, Beweisanträge und das Fragerecht wahrgenommen werden; zum anderen ist auch nur durch eine konsequente Leitung…mehr
Die Arbeit untersucht die Rolle von IT-Sachverständigen im Strafverfahren. Sie zeigt, dass die Normen der StPO geeignet sind, die Probleme im Umgang mit dem IT-Sachverständigenbeweis zu lösen, die sich aufgrund der Besonderheit der forensischen Informatik ergeben. Die Verfahrensbeteiligten müssen jedoch die ihnen zugewiesenen Autoritäten ernst nehmen. Zum einen kann ein prozessuales Gleichgewicht nur sichergestellt werden, wenn die Einflussmöglichkeiten durch umfassende Akteneinsicht, Beweisanträge und das Fragerecht wahrgenommen werden; zum anderen ist auch nur durch eine konsequente Leitung (§ 78 StPO) wie etwa klar formulierte Untersuchungsaufträge und eine transparente Beweiswürdigung (§ 261 StPO) in Form einer systematischen Nachvollziehbarkeitsprüfung der gefühlte Kompetenzverlust der Richter:innen, nicht mehr selbst über Schuld und Unschuld entscheiden zu können, zu verhindern. Dafür ist ein Grundverständnis der jeweils anderen Disziplin Strafjustiz und IT unerlässlich.
Nicole Scheler war von 2019 bis 2023 Doktorandin im DFG-Graduiertenkolleg 2475 'Cyberkriminalität und Forensische Informatik' der FAU Erlangen-Nürnberg und hat in diesem Zusammenhang zur Tätigkeit von IT-Sachverständigen in deutschen Strafverfahren geforscht. Daneben ist sie (Co-)Autorin des vhb-Kurses 'Cyber-Kriminalität und digitale Strafverfolgung' und weiterer interdisziplinärer Publikationen.
Inhaltsangabe
1. EinführungSkizzierung der Forschungsfragen - Gang der Untersuchung2. Grundlegendes zum IT-Sachverständigenbeweis im deutschen StrafverfahrenDringlichkeit der Diskussion um das Thema des IT-Sachverständigenbeweises - Die deutsche StPO und der Sachverständigenbeweis3. Die Beschaffung des Tatsachenstoffes: Die forensische InformatikDie forensische Wissenschaft - Die forensische Informatik (als Teil der klassischen Forensiken) - Zusammenfassung »Die Beschaffung des Tatsachenstoffes: Die forensische Informatik«4. Die Beweiswürdigung des IT-SachverständigenbeweisesGrundlage der tatrichterlichen Überzeugung - Die Würdigung von IT-Sachverständigenaussagen - Vagheiten in der Person des Richters - Ideen für eine Verbesserung5. ZusammenfassungPasst die tatsächlich ausgeführte Praxis der IT-Sachverständigen (noch) unter die Strafverfahrensvorschriften? - Wie kann eine möglichst (hochwertige) objektive Tatsachengrundlage für die tatrichterliche Überzeugungsbildung i. S. d. 261 StPO in Bezug auf den IT-Sachverständigenbeweis in einem Strafverfahren geschaffen werden? - Wie sieht eine revisionssichere Beweiswürdigung des IT-Sachverständigenbeweises aus?
1. EinführungSkizzierung der Forschungsfragen - Gang der Untersuchung2. Grundlegendes zum IT-Sachverständigenbeweis im deutschen StrafverfahrenDringlichkeit der Diskussion um das Thema des IT-Sachverständigenbeweises - Die deutsche StPO und der Sachverständigenbeweis3. Die Beschaffung des Tatsachenstoffes: Die forensische InformatikDie forensische Wissenschaft - Die forensische Informatik (als Teil der klassischen Forensiken) - Zusammenfassung »Die Beschaffung des Tatsachenstoffes: Die forensische Informatik«4. Die Beweiswürdigung des IT-SachverständigenbeweisesGrundlage der tatrichterlichen Überzeugung - Die Würdigung von IT-Sachverständigenaussagen - Vagheiten in der Person des Richters - Ideen für eine Verbesserung5. ZusammenfassungPasst die tatsächlich ausgeführte Praxis der IT-Sachverständigen (noch) unter die Strafverfahrensvorschriften? - Wie kann eine möglichst (hochwertige) objektive Tatsachengrundlage für die tatrichterliche Überzeugungsbildung i. S. d. 261 StPO in Bezug auf den IT-Sachverständigenbeweis in einem Strafverfahren geschaffen werden? - Wie sieht eine revisionssichere Beweiswürdigung des IT-Sachverständigenbeweises aus?
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