Die Arbeit beschäftigt sich mit der Bewertung der Tiefen Hirnstimulation im Spiegel des strafrechtlichen Schuldprinzips. Eingesetzt vorwiegend bei motorischen, zunehmend aber auch bei psychiatrischen Erkrankungen, führt die Therapie häufig zu beachtlichen Erfolgen. Nichtsdestotrotz können auch erhebliche Nebenwirkungen hervorgerufen werden.Mögliche Wirkungen und Nebenwirkungen der Stimulation werden unter die §§ 20, 21 StGB subsumiert. Sodann erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit aktuell vertretenen normativen Schuldbegriffen und deren etwaigen Reaktionsmöglichkeiten auf die durch die Tiefe Hirnstimulation aufgeworfenen Herausforderungen. Es erweist sich dabei, dass weder die hinter der Strafbegründungsschuld stehenden Schuldbegriffe noch die Strafbegründungsschuld selbst an Aktualität eingebüßt haben und ein dem Einzelfall gerecht werdendes Urteil erzielt werden kann.
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»Auch wenn die Dissertation der sehr spezifischen Fragestellung der Verantwortlichkeit von unter der Tiefen Hirnstimulation stehenden Handelnden nachgeht, so bietet sie doch weit mehr, als diese Frage facettenreich zu beantworten. Denn gerade in den allgemeinen Ausführungen zu den Schuldbegriffen, zu Willensfreiheit, Verantwortung und Autonomie wird eine Fülle an Auffassungen nicht nur komprimiert wiedergegeben, sondern auch diskutiert und bewertet. Insofern kann man sich hier in den Argumentationssträngen wiederfinden oder seine eigene Bewertung an die sehr gute und stringente Wiedergabe der unterschiedlichsten Meinungen anschließen. Das ausführliche Literaturverzeichnis lädt zudem dazu ein, weitere Lektüre heranzuziehen, um die spannenden und fundamentalen Fragen über die Inhalte strafrechtlicher Schuld noch näher zu beleuchten.« Prof. Dr. Anja Schiemann, in: Kriminalpolitische Zeitschrift, Heft 4/2022







