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Die Tierhalterhaftung nach 833 BGB hatte zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine andere Bedeutung als heutzutage. Diese Arbeit zeigt zunächst auf, wie die Tierhalterhaftung in den Privatrechtskodifikationen geregelt war. Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Entstehungsgeschichte des 833 BGB und der Einfügung des Satzes 2 im Jahre 1908. Im Anschluß wird die Reichsgerichtsrechtsprechung zur Tierhalterhaftung eingehend anhand von veröffentlichten und unveröffentlichten Entscheidungen untersucht. Es wird dargestellt, wie das Reichsgericht in den Jahren bis 1908 die strenge Gefährdungshaftung…mehr

Produktbeschreibung
Die Tierhalterhaftung nach
833 BGB hatte zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine andere Bedeutung als heutzutage. Diese Arbeit zeigt zunächst auf, wie die Tierhalterhaftung in den Privatrechtskodifikationen geregelt war. Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Entstehungsgeschichte des
833 BGB und der Einfügung des Satzes 2 im Jahre 1908. Im Anschluß wird die Reichsgerichtsrechtsprechung zur Tierhalterhaftung eingehend anhand von veröffentlichten und unveröffentlichten Entscheidungen untersucht. Es wird dargestellt, wie das Reichsgericht in den Jahren bis 1908 die strenge Gefährdungshaftung des
833 a.F. abschwächte. Schließlich wird im Ausblick auf die Rechtsprechung des BGH aufgezeigt, daß die Leitsätze des Reichsgerichts bis heute noch bei
833 ihre Geltung haben.
Autorenporträt
Die Autorin: Regine Schmalhorst wurde 1972 in Hameln geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel. Von 1998 bis 2000 absolvierte die Autorin ihr Referendariat im Landgerichtsbezirk Kiel. Seit 2001 ist sie als Beamtin des höheren Dienstes bei der Bundesanstalt für Arbeit tätig.