Gilt das Verbot der Tötung Unschuldiger absolut oder darf selbst diese fundamentale Moralnorm unter Ausnahmebedingungen verletzt werden?
Wir leben in einer Welt voller Gefahren. Das Leben von Menschen wird bedroht durch verbrecherische Diktaturen, terroristische Anschläge, technische Havarien und Katastrophen verschiedener Art. Dürfen solche Gefahren notfalls auch dann bekämpft werden, wenn dabei Unschuldige getötet werden oder ihr Tod in Kauf genommen werden muss?
Das Buch gibt eine moralphilosophische Antwort auf diese politisch, ethisch und rechtlich umstrittene Frage. Lothar Fritze analysiert das Rechtsdogma der Nichtabwägungsfähigkeit menschlichen Lebens und fragt, wie sich das Verbot der Tötung Unschuldiger mit der verbreiteten moralischen Intuition vereinbaren lässt, wonach in Extremfällen durchaus einige wenige unschuldige Menschen geopfert werden dürfen, um sehr viele andere Unschuldige zu retten.
Wir leben in einer Welt voller Gefahren. Das Leben von Menschen wird bedroht durch verbrecherische Diktaturen, terroristische Anschläge, technische Havarien und Katastrophen verschiedener Art. Dürfen solche Gefahren notfalls auch dann bekämpft werden, wenn dabei Unschuldige getötet werden oder ihr Tod in Kauf genommen werden muss?
Das Buch gibt eine moralphilosophische Antwort auf diese politisch, ethisch und rechtlich umstrittene Frage. Lothar Fritze analysiert das Rechtsdogma der Nichtabwägungsfähigkeit menschlichen Lebens und fragt, wie sich das Verbot der Tötung Unschuldiger mit der verbreiteten moralischen Intuition vereinbaren lässt, wonach in Extremfällen durchaus einige wenige unschuldige Menschen geopfert werden dürfen, um sehr viele andere Unschuldige zu retten.
"Alles in allem ist zu konstatieren, dass Lothar Fritze seine Überlegungen mit methodischer Sorgfalt, mit moralphilosophischem Fingerspitzengefühl und mit nachvollziehbaren Argumenten entwickelt. Da sein Werk ein Grenzgebiet zwischen der strafrechtlichen Notstandslehre und der philosophischen Ethik beleuchtet, verdient es auch in der Rechtswissenschaft Beachtung." Stefan Grote in: Juristische Rundschau 1/2005
Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension
Ist sie erlaubt, die Tötung Unschuldiger? Hätte man, beispielsweise, Unschuldige mit in den Tod reißen dürfen, um Hitler zu beseitigen? Unsere "moralische Intuition", auch wenn darüber selten geredet wird, ist geneigt zuzustimmen, doch wie lässt sich dass begründen? Rezensent Michael Pawlik hält Lothar Fritze zugute, dass er sehr wohl darüber redet, aber das ist ihm zufolge auch schon das einzige Verdienst der moralphilosophischen Abhandlung Fritzes. Was keineswegs am fehlenden Verstand des Autors liege, sondern an der Wahl der Mittel. Fritze geht - dezidiert nicht-metaphysisch - nämlich von Rawls' "aufgeklärtem Selbstinteresse" aus: Mitglieder einer Gemeinschaft stimmen dem zu, wovon sie, wenn sich denn alle danach richten, Vorteile für sich selbst erwarten können. Und "eine Norm, welche die Tötung Unschuldiger zulässt, sofern nur auf diese Weise eine Gefahr für das Leben vieler anderer Menschen abgewendet werden kann, genügt nach Fritze prinzipiell dieser Anforderung", denn jeder habe ein "Interesse an der Abwehr immenser Gefahren" (Fritze) und sei deshalb dem Ermessen nach bereit, dafür etwas zu opfern. Das aber stellt der Rezensent in Frage, denn das unschuldige Opfer könnte ja jeder sein, der Fritze zufolge der Notwendigkeit der Opferung zustimmen müsste - wie aber lässt sich das mit Selbstinteresse vereinbaren? Daraus folgt, so der Rezensent: "Ein Täter, der weiß, dass er es mit Personen zu tun hat, die an der Angel ihres jeweiligen Individualinteresses zappeln, hat nicht den geringsten Anlass, ihnen die Bereitschaft zur Selbstaufgabe zu unterstellen." Und was das Buch betrifft, urteilt Pawlik: Fritze zielt richtig, aber er hat Platzpatronen geladen und kann deshalb gar nicht ins Schwarze treffen.
© Perlentaucher Medien GmbH
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"Die Arbeit besticht durch ihre klare Sprache, scharfsinnige Argumentation sowie eine sorgfältige Erörterung zahlreicher Aspekte der behandelten Problematik. In jedem Fall stellt Fritzes Arbeit einen wertvollen und weiterführenden Diskussionsbeitrag zu dieser schwierigen Thematik dar."
Armin Engländer in: Juristenzeitung 19/2007
"Alles in allem ist zu konstatieren, dass Lothar Fritze seine Überlegungen mit methodischer Sorgfalt, mit moralphilosophischem Fingerspitzengefühl und mit nachvollziehbaren Argumenten entwickelt. Da sein Werk ein Grenzgebiet zwischen der strafrechtlichen Notstandslehre und der philosophischen Ethik beleuchtet, verdient es auch in der Rechtswissenschaft Beachtung."
Stefan Grote in: Juristische Rundschau 1/2005
Armin Engländer in: Juristenzeitung 19/2007
"Alles in allem ist zu konstatieren, dass Lothar Fritze seine Überlegungen mit methodischer Sorgfalt, mit moralphilosophischem Fingerspitzengefühl und mit nachvollziehbaren Argumenten entwickelt. Da sein Werk ein Grenzgebiet zwischen der strafrechtlichen Notstandslehre und der philosophischen Ethik beleuchtet, verdient es auch in der Rechtswissenschaft Beachtung."
Stefan Grote in: Juristische Rundschau 1/2005







