Die Grundlage der Arbeit bildet die im Jahr 1999 erlassene Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter, die zum 01.01.2002 in allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen war. Der Zielsetzung der Richtlinie nach Mindestvereinheitlichung des Verbrauchsgüterkaufrechts folgend wird am Beispiel des portugiesischen Rechts die Sachmängelhaftung unter dem Gesichtspunkt der Richtlinienkonformität dargestellt und analysiert. Im Anschluss werden die portugiesische und die deutsche Rechtsordnung hinsichtlich der erreichten Rechtsangleichung zueinander in Bezug gestellt. Am Ende steht ein Ausblick auf aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des europäischen Vertragsrechts.
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