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Die Gesellschafterliste hat die Gerichte seit ihrer Neuregelung mit dem MoMiG immer wieder beschäftigt. Die Arbeit hat sich daher das Ziel gesetzt, das Verhältnis zwischen Gesellschaft, Anteilsinhaber und ggfs. Listengesellschafter in den Fällen der Unrichtigkeit der Gesellschafterliste näher zu beleuchten. Hierbei zeigt sich, dass sich anlässlich dessen auch die Frage, was das Wesen der Verbandsmitgliedschaft eigentlich ausmacht, aus einer bislang wenig beleuchteten Perspektive stellt. Als gesicherte Konstante erweist sich die vermögensrechtliche Zuordnung. Aufbauend hierauf entwirft die…mehr

Produktbeschreibung
Die Gesellschafterliste hat die Gerichte seit ihrer Neuregelung mit dem MoMiG immer wieder beschäftigt. Die Arbeit hat sich daher das Ziel gesetzt, das Verhältnis zwischen Gesellschaft, Anteilsinhaber und ggfs. Listengesellschafter in den Fällen der Unrichtigkeit der Gesellschafterliste näher zu beleuchten. Hierbei zeigt sich, dass sich anlässlich dessen auch die Frage, was das Wesen der Verbandsmitgliedschaft eigentlich ausmacht, aus einer bislang wenig beleuchteten Perspektive stellt. Als gesicherte Konstante erweist sich die vermögensrechtliche Zuordnung. Aufbauend hierauf entwirft die Arbeit einen Rahmen für die Rechtsbeziehungen unter den Beteiligten, wobei sie sich auch mit den Schwierigkeiten befassen muss, die sich daraus ergeben, dass auch für das Güterzuordnungsrecht von unkörperlichen Gegenständen bislang noch kaum allgemeine Grundsätze existieren.
Autorenporträt
Manuel May hat 2014 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf aufgenommen. Zum Ende seines Studiums hin, begann er 2019 eine Tätigkeit bei der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Im Rahmen dessen stieß er auf sein Dissertationsthema, dass er ab Oktober 2019 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sowie deutsches und internationales Unternehmens-, Wirtschafts- und Kartellrecht seines Promotionsbetreuers, Herrn Prof. Dr. Christian Kersting LL.M. (Yale) weiterführte. Im Oktober 2023 begann der Autor sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf.