Wird ein Nießbrauch an einem Personengesellschaftsanteil bestellt, ist fraglich, ob Nießbraucher und Gesellschafter zugleich Mitunternehmer sein können. Maßgeblich für eine Mitunternehmerstellung beider Personen aus dem Gesellschaftsanteil ist, wie das Kriterium der Gesellschafterstellung i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG verstanden wird. Jüngere Urteile des BFH, die im Kontext der (unentgeltlichen) Übertragung von Personengesellschaftsanteilen ergangen sind, könnten nahelegen, dass der BFH grundsätzlich davon ausgeht, dass ein Gesellschaftsanteil auch nur einer Person eine Gesellschafterstellung vermitteln kann. Nach einem solchen Verständnis wäre die Mitunternehmerstellung nicht verdoppelbar. Die Mitunternehmerstellung aus dem Gesellschaftsanteil könnte so nur entweder der Gesellschafter oder der Nießbraucher innehaben. Das Werk untersucht in einem ersten Teil die Rechtsprechung des BFH und ordnet diese in den juristischen Diskurs ein. Sodann widmet sich die Untersuchung in mehreren Teilen einer Auslegung der Mitunternehmerdoktrin und geht der Frage nach, ob die Mitunternehmerstellung de lege lata verdoppelbar ist.
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