Die Demokratische Republik Kongo stützt sich wie jeder Rechtsstaat auf eine Verfassung, die die Macht organisiert, die Rechte garantiert und die Institutionen definiert. Seit der Verabschiedung der Verfassung vom 18. Februar 2006 wurde der Ruf nach ihrer Reform immer lauter. Diese Reform wirft eine wichtige Debatte auf: Soll eine Verfassungsrevision (im Rahmen der im Text vorgesehenen Verfahren) oder eine Verfassungsänderung (Schaffung einer neuen Rechtsordnung) vorgenommen werden? Die Debatte stellt zwei Sichtweisen gegenüber: Die Revision ermöglicht die Korrektur bestimmter Bestimmungen unter Beibehaltung des Geistes der aktuellen Verfassung; die Änderung würde darin bestehen, dem Land eine neue Verfassung zu geben, was die Rechtsordnung in Frage stellen könnte.
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