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Die verschärfte Masseunzulänglichkeit ist ein Zustand im deutschen Insolvenzverfahren, in dem die Neumasseverbindlichkeiten nach § 209 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 InsO nicht mehr vollständig gedeckt sind. Die InsO beinhaltet keine Regelung für die weitere Verfahrensabwicklung in diesem Zustand. Dadurch entsteht ein Bruch mit dem sonstigen, das Verhältnis der insolvenzrechtlichen Rangklassen bestimmenden Prinzip, der zu einer Handlungsunfähigkeit des Insolvenzverwalters führt. Da das Verfahren so nicht vollständig abgewickelt werden kann, besteht auch keine Möglichkeit, das Verfahren einzustellen.…mehr

Produktbeschreibung
Die verschärfte Masseunzulänglichkeit ist ein Zustand im deutschen Insolvenzverfahren, in dem die Neumasseverbindlichkeiten nach § 209 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 InsO nicht mehr vollständig gedeckt sind. Die InsO beinhaltet keine Regelung für die weitere Verfahrensabwicklung in diesem Zustand. Dadurch entsteht ein Bruch mit dem sonstigen, das Verhältnis der insolvenzrechtlichen Rangklassen bestimmenden Prinzip, der zu einer Handlungsunfähigkeit des Insolvenzverwalters führt. Da das Verfahren so nicht vollständig abgewickelt werden kann, besteht auch keine Möglichkeit, das Verfahren einzustellen. Aus diesem Grund ist zwingend eine Lösung für die Problemlage im Verfahrensstadium der verschärften Masseunzulänglichkeit zu finden. Dazu sondiert die Arbeit ausführlich die der Problemlage zugrundeliegende Regelungslücke und unterbreitet einen Lösungsvorschlag auf Basis des Insolvenzrechts de lege lata, der über die Lösungsvorschläge der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinausgeht. In einem Exkurs werden zudem weitere auf § 105 InsO beruhende Risiken für den Masseschutz thematisiert, die auch in der verschärften Masseunzulänglichkeit gelten. Abschließend wird im Hinblick auf mögliche Limitierungen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung eine Problemlösung de lege ferenda in den Blick genommen und für diese ein konkreter Vorschlag unterbreitet.
Autorenporträt
Lennart Sasse absolvierte sein Abitur im Jahr 2014 in Hannover. Anschließend begann er sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität-Marburg im Oktober 2015 und schloss dieses sowie eine Zusatzqualifikation im privaten Baurecht im April 2020 ab. Eine von ihm verfasste Seminararbeit im Gebiet des Bauinsolvenzrechts wurde mit dem summa cum Bau-Preis 2022 gewürdigt. Seine Promotion schloss er im Zeitraum vom Dezember 2020 bis Dezember 2023 ab. Die Disputation fand im März 2024 statt. Anschließend folgten Tätigkeiten für zwei Anwaltskanzleien in Frankfurt am Main und New York City. Aktuell ist Lennart Sasse Rechtsreferendar am OLG Frankfurt am Main.