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Die Möglichkeit des vorzeitigen Baubeginns während eines laufenden Planfeststellungsverfahrens ist - als »vorläufige Anordnung« - Ende 2018 mit großen Erwartungen aus dem Bundeswasserstraßengesetz in das Bundesfernstraßen- und das Allgemeine Eisenbahngesetz überführt worden. Die Arbeit untersucht das Instrument verwaltungsrechtlich und verwaltungswissenschaftlich. Nach einer Einordnung in die Beschleunigungsgesetzgebung zeigt sich, dass völker-, unions- und verfassungsrechtliche Vorgaben die Auslegung beeinflussen. Ein Normenvergleich lässt Unterschiede und komplexe Anwendungs- und…mehr

Produktbeschreibung
Die Möglichkeit des vorzeitigen Baubeginns während eines laufenden Planfeststellungsverfahrens ist - als »vorläufige Anordnung« - Ende 2018 mit großen Erwartungen aus dem Bundeswasserstraßengesetz in das Bundesfernstraßen- und das Allgemeine Eisenbahngesetz überführt worden. Die Arbeit untersucht das Instrument verwaltungsrechtlich und verwaltungswissenschaftlich. Nach einer Einordnung in die Beschleunigungsgesetzgebung zeigt sich, dass völker-, unions- und verfassungsrechtliche Vorgaben die Auslegung beeinflussen. Ein Normenvergleich lässt Unterschiede und komplexe Anwendungs- und Auslegungsfragen deutlich werden, die sich mit »guter Rechtsetzung« nicht in Einklang bringen lassen. Die aus der verwaltungswissenschaftlichen, empirischen Behördenbefragung gewonnenen Erkenntnisse lassen sich zu Chancen und Grenzen der vorläufigen Anordnung zusammentragen, aus denen ein Normvorschlag in Gestalt eines § 73a VwVfG resultiert, um das Instrument für die Anwendungspraxis praktikabler auszugestalten.
Autorenporträt
Maximilian Roth studierte von 2013 bis 2016 an der Hess. Hochschule für Verwaltung und Polizei, an der er seit 2021 Lehrbeauftragter ist, arbeitete von 2013 bis 2021 in einer Kommunalverwaltung und studierte von 2016 bis 2021 an der Justus-Liebig-Universität in Gießen Rechtswissenschaften. Von Juni 2017 bis November 2023 war er zunächst studentischer Mitarbeiter, sodann wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Öffentliches Recht und Rechtstheorie an der Justus-Liebig-Universität bei Prof. Dr. Franz Reimer. Seit Dezember 2023 ist er Rechtsreferendar am OLG Rostock, u.a. mit Stationen beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, einer auf Planungsrecht spezialisierten Kanzlei und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.