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Am 10. 05. 1995 hatte der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache "Alpine Investments" erstmals den Konflikt nationalen Wettbewerbsrechts mit der Dienstleistungsfreiheit nach Artt. 49 ff. EGV zu lösen. Auf dem gemeinschaftsrechtlichen Prüfstand war dabei eine Regelung der Niederlande, die das sog. "cold calling" von potentiellen Kunden untersagte. Da die unerbetene Telefonakquise auch durch 1 UWG grundsätzlich untersagt ist, bot sich mit der Entscheidung "Alpine Investments" somit der Anlaß, die wesentlichen Wettbewerbsverbote des 1 UWG ebenfalls auf ihre…mehr

Produktbeschreibung
Am 10. 05. 1995 hatte der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache "Alpine Investments" erstmals den Konflikt nationalen Wettbewerbsrechts mit der Dienstleistungsfreiheit nach Artt. 49 ff. EGV zu lösen. Auf dem gemeinschaftsrechtlichen Prüfstand war dabei eine Regelung der Niederlande, die das sog. "cold calling" von potentiellen Kunden untersagte. Da die unerbetene Telefonakquise auch durch
1 UWG grundsätzlich untersagt ist, bot sich mit der Entscheidung "Alpine Investments" somit der Anlaß, die wesentlichen Wettbewerbsverbote des
1 UWG ebenfalls auf ihre Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf Artt. 49 ff. EGV zu untersuchen. Dabei werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu entsprechenden Kollisionen auf dem Gebiet der Warenverkehrsfreiheit nach Artt. 28 ff EGV aufgezeigt, über die der EuGH bereits mehrfach zu befinden hatte.
Autorenporträt
Der Autor: Jan Felix Isele, Jahrgang 1970, studierte von 1990 bis 1995 Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Nach Referendariat und 2. Staatsexamen im Jahre 1997 war er von 1998-1999 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg am Lehrstuhl von Prof. Dr. Müller-Graff tätig. Seit 1999 ist er als Rechtsanwalt in der Kanzlei Danckelmann und Kerst in Frankfurt/Main tätig und schwerpunktmäßig mit Wettbewerbsrecht befaßt.