Die Arbeit befasst sich mit dem zunehmenden Selbstverständnis der Verfassungsgerichte unter dem Deckmantel der Drittwirkung privatrechtliche Streitigkeiten an sich zu ziehen und als »Ersatzgesetzgeber das Privatrecht fortzubilden. Bei dieser Rechtsschöpfung entsteht - weitgehend unbemerkt - eine neue Ebene des Privatrechts: »Verfassungsprivatrecht«. Ausgangspunkt dieses ungeschriebenen Regelwerks ist die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen. Verfassungsprivatrecht bindet neben der gesamten Zivilgerichtsbarkeit auch den Gesetzgeber. Einschlägige Rechtsprechungsbeispiele, etwa…mehr
Die Arbeit befasst sich mit dem zunehmenden Selbstverständnis der Verfassungsgerichte unter dem Deckmantel der Drittwirkung privatrechtliche Streitigkeiten an sich zu ziehen und als »Ersatzgesetzgeber das Privatrecht fortzubilden. Bei dieser Rechtsschöpfung entsteht - weitgehend unbemerkt - eine neue Ebene des Privatrechts: »Verfassungsprivatrecht«. Ausgangspunkt dieses ungeschriebenen Regelwerks ist die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen. Verfassungsprivatrecht bindet neben der gesamten Zivilgerichtsbarkeit auch den Gesetzgeber. Einschlägige Rechtsprechungsbeispiele, etwa die Stadionverbotsentscheidung, werden meist nur mit Blick auf die Drittwirkungsmodelle untersucht. Die eigentliche Sprengkraft folgt jedoch aus den verbindlichen Vorgaben für die Zivilgerichtsbarkeit und den Gesetzgeber, die aus den Entscheidungen resultieren. Die Arbeit untersucht in welchen Fällen Verfassungsprivatrecht entsteht, inwieweit es bereits in geschriebener Form existiert und wie es sich in das bestehende Privatrechtssystem integrieren lässt.
Julius Azzola studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz. Nach dem Abschluss des 1. Staatexamens nahm er eine Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Michael Stürner, M. Jur. (Oxford) auf, bei dem er auch promovierte. Von August 2021 bis Juli 2022 absolvierte er ein LL.M. Studium an der Universitat Pompeu Fabra in Barcelona. Im Anschluss legte er das Referendariat am Oberlandesgericht Karlsruhe ab mit Stationen in Konstanz, Stuttgart und München. Er ist derzeit als Rechtsanwalt in einer Corporate Boutique Kanzlei tätig.
Inhaltsangabe
1 EinführungBrisanz der Themenstellung - Gang der Untersuchung 2 Öffentliches und privates RechtDie Zweiteilung im römischen Recht - Die Zweiteilung im deutschen Recht des 18. und 19. Jahrhunderts - »Konstitutionalisierung« des Privatrechts 3 Grundrechte und PrivatrechtAbwehrfunktion der Grundrechte - Erste Weiterentwicklung: die »mittelbare Drittwirkung« - Schutzfunktion der Grundrechte - Privatrechtswirkung anhand »üblicher« Grundrechtsfunktionen - Unmittelbare Drittwirkung - Kulicks »zweistufige Anwendung« 4 Der Einfluss europäischer Grundrechte auf das nationale PrivatrechtDas europäische Mehrebenensystem - Die Wirkungen der Grundrechtecharta im nationalen Privatrecht 5 Die Anerkennung von »Verfassungsprivatrecht«Geschriebenes Verfassungsprivatrecht - Ungeschriebenes Verfassungsprivatrecht des BVerfG - Auswirkungen des ungeschriebenen Verfassungsprivatrechts - EuGH Entscheidungen als weitere Quelle ungeschriebenen Verfassungsprivatrechts? - Verfassungsprivatrecht: Ein gangbarer Weg? 6 SchlussWesentliche Ergebnisse - Ausblick
1 EinführungBrisanz der Themenstellung - Gang der Untersuchung 2 Öffentliches und privates RechtDie Zweiteilung im römischen Recht - Die Zweiteilung im deutschen Recht des 18. und 19. Jahrhunderts - »Konstitutionalisierung« des Privatrechts 3 Grundrechte und PrivatrechtAbwehrfunktion der Grundrechte - Erste Weiterentwicklung: die »mittelbare Drittwirkung« - Schutzfunktion der Grundrechte - Privatrechtswirkung anhand »üblicher« Grundrechtsfunktionen - Unmittelbare Drittwirkung - Kulicks »zweistufige Anwendung« 4 Der Einfluss europäischer Grundrechte auf das nationale PrivatrechtDas europäische Mehrebenensystem - Die Wirkungen der Grundrechtecharta im nationalen Privatrecht 5 Die Anerkennung von »Verfassungsprivatrecht«Geschriebenes Verfassungsprivatrecht - Ungeschriebenes Verfassungsprivatrecht des BVerfG - Auswirkungen des ungeschriebenen Verfassungsprivatrechts - EuGH Entscheidungen als weitere Quelle ungeschriebenen Verfassungsprivatrechts? - Verfassungsprivatrecht: Ein gangbarer Weg? 6 SchlussWesentliche Ergebnisse - Ausblick
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