Die neue europäische Nachhaltigkeitsregulierung führte 2022 für die Finanzdienstleistungsbranche die aufsichtsrechtliche Pflicht zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Anlageberatung ein, wobei die Haftungsfolgen bei Nichtbeachtung unklar sind. Die Autorin untersucht daher die zivilrechtliche Haftung von Anlageberater:innen für eine Anlageempfehlung, die nicht den Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund:innen entspricht. Sie stellt zunächst die Hauptziele der EU-Nachhaltigkeitsregulierung sowie den rechtlichen Rahmen und die komplexen EU-Vorgaben zur hier interessierenden Abfragepflicht dar. Abschließend werden die Auswirkungen auf das nationale Recht mit Fokus auf das zivilrechtliche Haftungsrecht in der Anlageberatung näher beleuchtet.
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