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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und in welchem Ausmaß Emittenten von Wertpapieren und deren Organmitglieder bei unterlassenen oder fehlerhaften Veröffentlichungen gemäß 15 WpHG den hierdurch geschädigten Anlegern auf Ausgleich der von diesen erlittenen Kursverluste haften. Ausgehend von einer einführenden Darstellung der Ad-hoc-Publizitätspflicht als solcher erfolgt zunächst eine Auseinandersetzung mit Notwendigkeit und Zielen einer zivilrechtlichen Haftung in diesem Bereich. Der Autor gelangt dabei - auch unter Einbeziehung rechtsvergleichender und rechtsökonomischer Aspekte -…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und in welchem Ausmaß Emittenten von Wertpapieren und deren Organmitglieder bei unterlassenen oder fehlerhaften Veröffentlichungen gemäß
15 WpHG den hierdurch geschädigten Anlegern auf Ausgleich der von diesen erlittenen Kursverluste haften. Ausgehend von einer einführenden Darstellung der Ad-hoc-Publizitätspflicht als solcher erfolgt zunächst eine Auseinandersetzung mit Notwendigkeit und Zielen einer zivilrechtlichen Haftung in diesem Bereich. Der Autor gelangt dabei - auch unter Einbeziehung rechtsvergleichender und rechtsökonomischer Aspekte - zu dem Schluss, dass für eine zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität ein starkes Bedürfnis besteht. Es folgt eine eingehende Betrachtung der im deutschen Recht hierzu existierenden Regelungen vor und nach dem In-Krafttreten des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes. In diesem Zusammenhang werden zahlreiche Auslegungsfragen der maßgeblichen Haftungstatbestände untersucht, wobei nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Haftung, sondern auch Fragen der Kausalität und des ersatzfähigen Schadens einschließlich der hiermit verbundenen Beweisfragen thematisiert werden. Abschließend erfolgt eine Untersuchung der Notwendigkeit einer gebündelten Anspruchsdurchsetzung und der hierzu seitens des Gesetzgebers und der Literatur erwogenen Reformkonzepte.
Autorenporträt
Der Autor: Oliver Mörsdorf, geboren 1972 in Bad Soden am Taunus; Studium der Rechtswissenschaften in Trier, Maastricht und Köln; Erstes Staatsexamen 1999 in Köln; Zweites Staatsexamen 2001 in Düsseldorf; seit 2001 Rechtsanwalt für den Bereich Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht bei einer internationalen Rechtsanwaltssozietät in Köln; Promotion 2004.