Zur Bewältigung von Organisierter (Drogen)Kriminalität finden zeitlich und finanziell aufwändige, meist verdeckte Ermittlungen gegen eine Vielzahl von Akteuren statt. Um diese Hintergrundermittlungen nicht vorzeitig aufzudecken, wird die sog. 'Legendierte Kontrolle' eingesetzt, bei der die Ermittlungsbehörden eine Durchsuchung als allgemeine Verkehrskontrolle tarnen. Die Arbeit ordnet das Instrument in das bestehende System verdeckter und täuschender Ermittlungsmaßnahmen ein. Sie analysiert die verfassungs- und strafverfahrensrechtliche Zulässigkeit des staatlichen Vorgehens, das sich im…mehr
Zur Bewältigung von Organisierter (Drogen)Kriminalität finden zeitlich und finanziell aufwändige, meist verdeckte Ermittlungen gegen eine Vielzahl von Akteuren statt. Um diese Hintergrundermittlungen nicht vorzeitig aufzudecken, wird die sog. 'Legendierte Kontrolle' eingesetzt, bei der die Ermittlungsbehörden eine Durchsuchung als allgemeine Verkehrskontrolle tarnen. Die Arbeit ordnet das Instrument in das bestehende System verdeckter und täuschender Ermittlungsmaßnahmen ein. Sie analysiert die verfassungs- und strafverfahrensrechtliche Zulässigkeit des staatlichen Vorgehens, das sich im Grenzbereich zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bewegt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob entgegen dem Grundsatz der Aktenwahrheit eine legendierte, also unzutreffende oder unvollständige Aktenführung erlaubt sein kann. Hier werden die Grenzen der staatlichen Täuschungsbefugnis - trotz der Maxime einer effektiven Strafverfolgung - gegenüber Beschuldigten herausgearbeitet.
Katharina Funcke studierte Rechtswissenschaften in Hamburg und Miami, FL, USA mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht. Während ihrer Studienzeit arbeitete sie als Wissenschaftliche Hilfskraft und Mitarbeiterin an den Lehrstühlen für Strafrecht von Prof. Dr. Thomas Rönnau und Prof. Edgardo Rotman. Nach Abschluss des Ersten Staatsexamens war sie promotionsbegleitend als Lehrbeauftragte für Vermögensstrafrecht an der Bucerius Law School sowie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Boutiquekanzlei tätig. Ihr Referendariat absolvierte sie am OLG Hamburg mit Stationen u.a. bei der Staatsanwaltschaft und einer Großen Strafkammer des Landgerichts.
Inhaltsangabe
1. EinführungZur Praxis der Legendierten Kontrolle - Gang der Untersuchung - Terminologie2. Organisierte Kriminalität zwischen Gefahrenabwehr und StrafverfolgungPhänomen Organisierte Kriminalität - Rechtliche Bewältigung Organisierter Kriminalität3. Die Rechtmäßigkeit staatlicher TäuschungVerfassungs- und europarechtliche Vorgaben - Konzeption der StPO4. Legendierte Kontrolle de lege lataEntwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - Zur Rechtmäßigkeit der derzeitigen Praxis - Weitere rechtliche Konsequenzen der Legendierten Kontrolle5. Die Legendierte AktenführungPraktische Bedeutung der (Legendierten) Aktenführung - Der Grundsatz der Aktenwahrheit, -klarheit und -vollständigkeit - Praxis der Legendierten Aktenführung - Rechtliche Konsequenzen der Legendierten Aktenführung6. Die Legendierte Kontrolle de lege ferendaVorfragen - Zur Ausgestaltung einer rechtmäßig Legendierten Kontrolle7. Zusammenfassung der Ergebnisse und AusblickLiteratur- und Stichwortverzeichnis
1. EinführungZur Praxis der Legendierten Kontrolle - Gang der Untersuchung - Terminologie2. Organisierte Kriminalität zwischen Gefahrenabwehr und StrafverfolgungPhänomen Organisierte Kriminalität - Rechtliche Bewältigung Organisierter Kriminalität3. Die Rechtmäßigkeit staatlicher TäuschungVerfassungs- und europarechtliche Vorgaben - Konzeption der StPO4. Legendierte Kontrolle de lege lataEntwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - Zur Rechtmäßigkeit der derzeitigen Praxis - Weitere rechtliche Konsequenzen der Legendierten Kontrolle5. Die Legendierte AktenführungPraktische Bedeutung der (Legendierten) Aktenführung - Der Grundsatz der Aktenwahrheit, -klarheit und -vollständigkeit - Praxis der Legendierten Aktenführung - Rechtliche Konsequenzen der Legendierten Aktenführung6. Die Legendierte Kontrolle de lege ferendaVorfragen - Zur Ausgestaltung einer rechtmäßig Legendierten Kontrolle7. Zusammenfassung der Ergebnisse und AusblickLiteratur- und Stichwortverzeichnis
Rezensionen
»Das Werk darf daher in keiner Bibliothek einer polizeilichen Hochschule fehlen.« Prof. Dr. jur. Dieter Müller, in: Die Polizei, 6/2025
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