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Dritter kann nicht sein, wer als Partei am Rechtsstreit beteiligt ist. So lässt sich die Begründung zusammenfassen, mit der die obergerichtliche Rechtsprechung die sog. Rückverkündung bislang einsilbig für unzulässig erklärt. Die Rückverkündung bezeichnet die Streitverkündung, mit der der Streitverkündete den Streit an den Streitverkünder, d.h. denjenigen »zurückverkündet«, der ihm den Streit ursprünglich verkündet hat, um sich zu seinen Gunsten auf die Interventionswirkung berufen zu können. Geleitet von der Frage der Zulässigkeit der Rückverkündung beschäftigt die Arbeit sich ausführlich mit…mehr

Produktbeschreibung
Dritter kann nicht sein, wer als Partei am Rechtsstreit beteiligt ist. So lässt sich die Begründung zusammenfassen, mit der die obergerichtliche Rechtsprechung die sog. Rückverkündung bislang einsilbig für unzulässig erklärt. Die Rückverkündung bezeichnet die Streitverkündung, mit der der Streitverkündete den Streit an den Streitverkünder, d.h. denjenigen »zurückverkündet«, der ihm den Streit ursprünglich verkündet hat, um sich zu seinen Gunsten auf die Interventionswirkung berufen zu können.
Geleitet von der Frage der Zulässigkeit der Rückverkündung beschäftigt die Arbeit sich ausführlich mit der - bislang nur unzureichend definierten - Voraussetzung des Begriffs des »Dritten« i.S.v. § 72 Abs. 1 ZPO. Die Autorin entwickelt anhand der - zu anderen Fallgruppen - vorhandenen Rechtsprechung eine allgemeingültige, eigenständige Definition des Dritten, bevor sie die Voraussetzungen von § 72 ZPO sowie deren analoge Anwendung auf den Fall der Rückverkündung prüft.
Autorenporträt
Franziska Jordan studierte Politik & Recht sowie Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Von 2019 bis 2021 war sie Rechtsreferendarin am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Von 2021 bis 2024 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Konfliktlösung sowie IPT in internationalen Wirtschaftskanzleien. In dieser Zeit entstand ihre Dissertation 'Zulässigkeit der Rückverkündung '. Seit 2024 ist sie als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Commercial Litigation in einer Wirtschaftskanzlei in Hamburg tätig.