Die Arbeit beleuchtet ein Kernproblem des Aktienrechts: Wann wird das Wissen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft zugerechnet? Sie zeigt: Handelt ein Vorstandsmitglied selbst, muss sich die Gesellschaft sein Wissen unmittelbar zurechnen lassen - pflichtenbasierte Zurechnungssysteme können in diesen Fällen keine Rolle spielen. Geht es um unbeteiligte Vorstandsmitglieder, greift nur eine mittelbare Zurechnung über Wissensorganisationspflichten, dogmatisch allein überzeugend begründet durch den Grundsatz der Gesamtverantwortung. Für den Aufsichtsrat gilt: Nur das Wissen des Plenums oder vertretungsbefugter Ausschüsse zählt - nicht das einzelner Mitglieder. Die Arbeit zeigt aber auch Fälle auf, in denen es nicht überzeugt, die Zurechnung des Wissens von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern getrennt zu betrachten. Nimmt der Aufsichtsrat Einfluss auf den Vorstand, können die Organe eine für die Wissenszurechnung bedeutsame Einheit bilden.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.
Rechnungen
Retourenschein anfordern
Bestellstatus
Storno







