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Die Einordnung des Arbeitgebers in einen Zuständigkeitsbereich der Tarifvertragsparteien ist für Verbände, Arbeitgeber und Arbeitnehmer von höchster Bedeutung. Dies gilt nicht nur, weil die Tarifzuständigkeit nach dem Bundesarbeitsgericht Wirksamkeitsvoraussetzung eines Tarifvertrages ist. Die Zugehörigkeit zu einem Zuständigkeitsbereich bedeutet vielmehr auch die Teilhabe an den für diesen Wirtschaftszweig vereinbarten tariflichen Arbeitsbedingungen. Die Arbeit geht daher vor allem zwei Fragen nach: Ist das Unternehmen oder der Betrieb auf Arbeitgeberseite die maßgebliche Tarif- und…mehr

Produktbeschreibung
Die Einordnung des Arbeitgebers in einen Zuständigkeitsbereich der Tarifvertragsparteien ist für Verbände, Arbeitgeber und Arbeitnehmer von höchster Bedeutung. Dies gilt nicht nur, weil die Tarifzuständigkeit nach dem Bundesarbeitsgericht Wirksamkeitsvoraussetzung eines Tarifvertrages ist. Die Zugehörigkeit zu einem Zuständigkeitsbereich bedeutet vielmehr auch die Teilhabe an den für diesen Wirtschaftszweig vereinbarten tariflichen Arbeitsbedingungen. Die Arbeit geht daher vor allem zwei Fragen nach: Ist das Unternehmen oder der Betrieb auf Arbeitgeberseite die maßgebliche Tarif- und Arbeitskampfeinheit? Welche tarifrechtlichen Folgen zieht die Auslagerung von Unternehmensteilen nach sich, die als rechtlich verselbständigte Rechtsträger in andere Zuständigkeitsbereiche als bisher fallen?
Autorenporträt
Der Autor: Roger Ebert wurde 1972 in Berlin geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin. Seit Februar 2001 ist er Referendar am Kammergericht Berlin.