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Um Urheber- und Markenrechtsverletzungen im Internet zu ahnden, gehen die Inhaber der Rechte verst rkt gegen die jeweiligen Internet-Provider vor. Schadensersatz m ssen diese in den meisten F llen als nur mittelbar Beteiligte nicht leisten. Sie werden jedoch regelm ig mit Unterlassungsanspr chen aufgrund ihrer Haftung als St rer konfrontiert. Die Bestimmung des St rers bereitet allerdings Schwierigkeiten. Die von zust ndigen Gerichten entwickelten Kriterien reichen nicht aus, um f r den Einzelfall die erforderlichen Pr fungspflichten zu bestimmen. Aus diesem Grund tritt der Autor in seiner…mehr

Produktbeschreibung
Um Urheber- und Markenrechtsverletzungen im Internet zu ahnden, gehen die Inhaber der Rechte verst rkt gegen die jeweiligen Internet-Provider vor. Schadensersatz m ssen diese in den meisten F llen als nur mittelbar Beteiligte nicht leisten. Sie werden jedoch regelm ig mit Unterlassungsanspr chen aufgrund ihrer Haftung als St rer konfrontiert. Die Bestimmung des St rers bereitet allerdings Schwierigkeiten. Die von zust ndigen Gerichten entwickelten Kriterien reichen nicht aus, um f r den Einzelfall die erforderlichen Pr fungspflichten zu bestimmen. Aus diesem Grund tritt der Autor in seiner Analyse f r eine R ckbesinnung auf die dogmatische Grundlage der St rerhaftung im allgemeinen Zivilrecht ein. Wie er zeigt, ist die immaterialg terrechtliche St rerfigur kein eigenst ndiges Produkt der Rechtsprechung, sondern eine besondere Ausformung der Figur des mittelbaren Handlungsst rers nach 1004 BGB. Dabei ist keine Analogie vonn ten. Mit Hilfe der Verwandtschaft zwischen negatorischem Rechtsschutz und allgemeinem Deliktsrecht lassen sich auch die haftungsbeschr nkenden Pr fungspflichten als Untergruppe in die deliktsrechtlichen Verkehrspflichten einordnen. Damit ergeben sich verl ssliche Kriterien zur Bestimmung des St rers im rechtspraktischen Alltag. Anhand der gewonnen Erkenntnisse erfolgt abschlie end eine Untersuchung der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Share-Hosting-Diensten.