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Privatrecht als OrdnungsformCORPUS IURIS CIVILIS ist der Inbegriff antiker Rechtsregeln für eine hochentwickelte Wirtschaftsgesellschaft. Zum ersten Mal wird das Privatrecht als selbständige Ordnungsform verstanden, welche die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelnen rational und zusammenhängend regelt: Die bedeutendste Hinterlassenschaft der römischen Antike! Wurzeln des BGB im römischen RechtIm kontinentalen Europa stellt die Rechtssammlung über viele Jahrhunderte die wesentliche Rechtsquelle dar. Die europäische Rechtstradition wurzelt noch heute im römischen Recht. Auch…mehr

Produktbeschreibung
Privatrecht als OrdnungsformCORPUS IURIS CIVILIS ist der Inbegriff antiker Rechtsregeln für eine hochentwickelte Wirtschaftsgesellschaft. Zum ersten Mal wird das Privatrecht als selbständige Ordnungsform verstanden, welche die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelnen rational und zusammenhängend regelt: Die bedeutendste Hinterlassenschaft der römischen Antike! Wurzeln des BGB im römischen RechtIm kontinentalen Europa stellt die Rechtssammlung über viele Jahrhunderte die wesentliche Rechtsquelle dar. Die europäische Rechtstradition wurzelt noch heute im römischen Recht. Auch das BGB ist, wie fast alle geltenden Rechtsordnungen, vom CORPUS IURIS CIVILIS maßgeblich geprägt.Digesten: Herkunft und SchicksalDie von Kaiser Justinian (527-565) zusammengestellte Rechtssammlung stellt mit ihrem fast unerschöpflichen Vorrat an Rechtsproblemen eine fachjuristische Dokumentation einzigartigen Ranges dar. Das Herzstück bilden die 50 Bücher der Digesten ("Geordnete Sammlung"). Sie bestehen aus Fragmenten rechtswissenschaftlicher Schriften von etwa 40 röm. Juristen der sog. klassischen Zeit.Band IVBand IV beinhaltet die Digesten 21 bis 27, diese haben zentrale Materien insbesondere aus dem Kaufrecht und dem Familienrecht zum Gegenstand:- Sach- und Rechtsmängelhaftung beim Kauf (Dig. 21)- Zinsrecht (Dig. 22, 1) und Beweisrecht (Dig. 22, 3 ff.)- Eheschließung (Dig. 23, 2) und Ehescheidung (Dig. 24, 2)- Schenkungen unter Ehegatten (Dig. 24, 1) und Unterhaltspflicht (Dig. 25, 3)- Anerkennung von Kindern (Dig. 25, 3) und Vormundschaft (Dig. 26 u. 27)Zeitgemäße ÜbersetzungDie zielsprachenorientierte Übersetzung eröffnet Juristen und an Rechtsfragen orientierten Zeitgenossen einen neuen Zugang zu den klassischen Texten der Rechtswissenschaft.Bestellen Sie die Edition zur Fortsetzung mit einer einzigen Bestellnummer. 15 % Ermäßigung auf den Einzelpreis: ISBN 978-3-8114-4533-8.
Autorenporträt
Die Herausgeber:Prof. Dr. Rolf Knütel ist Direktor des Instituts für Römisches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte an der Universität Bonn, Prof. Dr. Berthold Kupisch ist Emeritus am Institut für Rechtsgeschichte (Abt. Römische Recht) der Universität Münster, Prof. Dr. Hans Hermann Seiler ist Emeritus am Seminar für Römisches Recht der Universität Hamburg, Prof. Dr. Okko Behrends ist Inhaber des Lehrstuhls für Römisches Recht an der Universität Göttingen.
Rezensionen

Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Erfreut zeigt sich Rezensent Michael Stolleis über den nun vorliegenden Band mit dem Text und der Übersetzung der Digesten 21-27, die Teil des 533 erschienenen Corpus Iuris Civilis sind, einer im Auftrag von Kaiser Justitian I. zusammengestellten Sammlung Römischen Rechts. Stolleis würdigt die Bedeutung des Corpus Iuris Civilis für die moderne Rechtssprechung. Er lobt die hohe Qualität der gewissenhaften, zielsprachenorientierten und modernen Übersetzung. Er hebt hervor, dass die Lektüre der Digesten nicht nur für Juristen relevant ist, sondern auch für kultur- und sozialgeschichtlich interessierte Leser überaus aufschlussreich sein dürfte. Ausführlich berichtet er über die bunte Kasuistik, mit denen die Digesten 21-27 etwa das Kaufrecht oder das Eherecht illustrieren. Auch wenn die Digesten heute nicht mehr das juristische Hauptbuch Europas sind, ihre Bedeutung haben sie nach Ansicht Stolleis nicht verloren. Die heute in Europa erreichte praktische Ebene der Verständigung und der sie tragende rechtskulturelle Grund seien nämlich nur entstanden, so Rezensent, weil Juristen achthundert Jahre lang an diesen Texten die dogmatischen Grundfiguren und den charakteristischen Denkstil eingeübt haben. "Insofern gehören die hier präsentierten Texte uns allen und gehen alle etwas an."

© Perlentaucher Medien GmbH
Michael Stolleis in: Frankfurter Allgemeine Zeitung 28.11.2005
"Ein Buch, das alle angeht: Die Digesten sind Europas Juristenbibel."
Michael Stolleis in: Frankfurter Allgemeine Zeitung 28.11.2005