Die Arbeit entwirft eine indigen europarechtliche L sung zum Problem der unmittelbaren Drittwirkung von prim rrechtlichen Normen. Das Ph nomen der Wirkung von urspr nglich abwehrrechtlich verstandenen Normen zwischen Privaten st t h ufig auf Kritik, die aus einer bertragung von nationalstaatlichen, dogmatischen Ans tzen und Sichtweisen auf die europ ische Ebene stammen. Die Arbeit untersucht die Rechtsprechungslinien des EuGH zu Grundfreiheiten, allgemeinen Grunds tzen und den Gew hrleistungen der Grundrechtecharta sowie den Wortlaut der fraglichen Normen und entwirft eine eigene Theorie, die auf das Konstrukt der Drittwirkung verzichtet. Eine Horizontalwirkung kann nach der hier dargestellten Theorie allein durch die vom EuGH entwickelten und anerkannten Konzepte "Vorrang" und "unmittelbare Anwendbarkeit" begr ndet werden, ohne dass es einen R ckgriff auf das Konzept der "Drittwirkung" bedarf.
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