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Das Bundes-Bodenschutzgesetz hat auf Bundesebene die lange Zeit umstrittenen Fragen nach der Verantwortlichkeit für die Sanierung von Altlasten neu geregelt. Gerade die Vorschriften zur Bestimmung der Sanierungsverantwortlichen sind - nicht zuletzt wegen der enormen Kosten, die im Rahmen der Sanierung von Grundstücken häufig anfallen - auf besonders großes Interesse gestoßen. Mit der Ausdehnung der Sanierungsverantwortlichkeit auch auf denjenigen, der aus handels- oder gesellschaftsrechtlichen Rechtsgründen für eine juristische Person einzustehen hat, sollten nach dem Willen des Gesetzgebers…mehr

Produktbeschreibung
Das Bundes-Bodenschutzgesetz hat auf Bundesebene die lange Zeit umstrittenen Fragen nach der Verantwortlichkeit für die Sanierung von Altlasten neu geregelt. Gerade die Vorschriften zur Bestimmung der Sanierungsverantwortlichen sind - nicht zuletzt wegen der enormen Kosten, die im Rahmen der Sanierung von Grundstücken häufig anfallen - auf besonders großes Interesse gestoßen. Mit der Ausdehnung der Sanierungsverantwortlichkeit auch auf denjenigen, der aus handels- oder gesellschaftsrechtlichen Rechtsgründen für eine juristische Person einzustehen hat, sollten nach dem Willen des Gesetzgebers vor allem Umgehungsstrategien durch die Einschaltung juristischer Personen vereitelt werden. Ein solcher pauschaler Verweis auf handels- und gesellschaftsrechtliche Haftungstatbestände, hier vor allem die Durchgriffs- und Konzernhaftung, wirft jedoch eine Reihe von Fragen auf, die sich insbesondere aus den Friktionen von gesellschaftsrechtlichen und öffentlichrechtlichen Grundsätzen ergeben. Diesen Fragen geht die Arbeit nach.
Autorenporträt
Die Autorin: Sabine Wrede, geboren 1971 in Ludwigshafen. Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Mannheim, Wien und München. Erstes juristisches Staatsexamen 1996, Zweites juristisches Staatsexamen 1998. Danach Justitiarin bei einer Nachfolgegesellschaft der vormaligen Treuhandanstalt. Zuletzt wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Umweltrecht der Universität Cottbus. Promotion 2003.