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EDV-Recht von A-Z: EDV und Arbeitsrecht - Schröder, Georg F. / Ostermaier, Christian (Hgg.)
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  • Buch

Mit der immer stärkeren Verbreitung der Informationstechnologie haben Probleme der EDV-Nutzung auch immer mehr auf das Arbeitsrecht übergegriffen. Heute ist kaum mehr ein Arbeitsverhältnis denkbar, bei dem nicht ein Bezug zur elektronischen Datenverarbeitung besteht.
Ein weiterer Bereich, in dem sich das EDV-Recht und das Arbeitsrecht überschneiden, ist der Bereich der Telekommunikation, von der immer weiter greifenden Verbreitung von Computern und ihrem möglichen Einsatz zur Überwachung von Gesprächsdaten bei Telefonaten bis hin zur Möglichkeit der
Internetnutzung durch Arbeitnehmer zu
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Produktbeschreibung
Mit der immer stärkeren Verbreitung der Informationstechnologie haben Probleme der EDV-Nutzung auch immer mehr auf das Arbeitsrecht übergegriffen. Heute ist kaum mehr ein Arbeitsverhältnis denkbar, bei dem nicht ein Bezug zur elektronischen Datenverarbeitung besteht.

Ein weiterer Bereich, in dem sich das EDV-Recht und das Arbeitsrecht überschneiden, ist der Bereich der Telekommunikation, von der immer weiter greifenden Verbreitung von Computern und ihrem möglichen Einsatz zur Überwachung von Gesprächsdaten bei Telefonaten bis hin zur Möglichkeit der
Internetnutzung durch Arbeitnehmer zu dienstlichen und gegebenenfalls auch zu privaten Zwecken.

Gerade die private Nutzung hat in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Problemen und gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt. An diesen Stellen überschneiden sich die Fragen des Arbeitsrechts auch mit denen des Datenschutzes.

Auch durch die immer weitere Verbreitung der Telearbeit ergeben sich neue Fragestellungen für das Arbeitsrecht. Dieses Fachbuch richtet sich an EDV-Verantwortliche und Personalverantwortliche in Unternehmen. Es bietet einen Überblick über die rechtlichen Probleme, die sich aus der Nutzung von EDV-Anlagen für das Arbeitsrecht ergeben - sowohl hinsichtlich der Einführung neuer als auch hinsichtlich der Nutzung vorhandener Datenverarbeitungsanlagen.

Soweit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Rede ist, sind selbstverständlich auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen gemeint.