Reproduktive Selbstbestimmung war schon immer ein Thema von philosophischem Interesse. Das philosophische Interesse daran reicht mindestens bis zu Platons "Politeia" zurück. In der heutigen Zeit hat dieses philosophische Interesse jedoch zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Einzelpersonen, Staaten und Kommentatoren darüber geführt, wie das Recht des Einzelnen auf reproduktive Selbstbestimmung zu verstehen ist und wie es ausgeübt und geschützt werden soll. Damit wird einzelnen moralischen Akteuren das Recht zuerkannt, ihren reproduktiven Lebensstil zu schützen. Die Öffentlichkeit sollte daher nur dann in die Ausübung dieser Rechte eingreifen, wenn die Ausübung der reproduktiven Rechte über den privaten Bereich des Einzelnen hinausgeht und negative Auswirkungen oder Schaden für die Öffentlichkeit und den Fötus im Stadium der Lebensfähigkeit hat.
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