Der Staatsvertrag zur Zinsenbesteuerung soll die Besteuerung von grenzüberschreitenden Zinszahlungen an nutzungsberechtigte natürliche Personen aus dem EU-Raum sicherstellen. Darin und in den nationalen Ausführungsbestimmungen (BG zum Zinsbesteuerungsabkommen und Wegleitung der Eidg. Steuerverwaltung) werden den Zahlstellen in der Schweiz neue Aufgaben übertragen. Zahlstellen sind insbesondere Banken. Diese müssen die räumlichen, persönlichen, sachlichen und zeitlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Staatsvertrags sowie die daraus resultierenden Rechtsfolgen kennen und berücksichtigen.
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