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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, , Sprache: Deutsch, Abstract: Möchte eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie etwa ein Landkreis, eine Gemeindeetc. einen Auftrag erteilen, zum Beispiel für Bauleistungen, für eine Lieferung oder fürbestimmte Dienstleistungen, so gilt wie immer, wenn diese Körperschaften handeln, dass siesich bei der Auftragsvergabe an gewisse Regeln zu halten haben. Diese Regeln geltenspeziell für Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das ist dem Umstand geschuldet, dasssie im Gegensatz zu…mehr

Produktbeschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, , Sprache: Deutsch, Abstract: Möchte eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie etwa ein Landkreis, eine Gemeindeetc. einen Auftrag erteilen, zum Beispiel für Bauleistungen, für eine Lieferung oder fürbestimmte Dienstleistungen, so gilt wie immer, wenn diese Körperschaften handeln, dass siesich bei der Auftragsvergabe an gewisse Regeln zu halten haben. Diese Regeln geltenspeziell für Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das ist dem Umstand geschuldet, dasssie im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Akteuren nicht mit eigenen Finanzmittelnwirtschaften, sondern das Geld der Bürger ausgeben. Hierbei soll dem Haushaltsgrundsatzder Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit möglichst weitgehend Rechnung getragen werden.Daher haben die öffentlichen Körperschaften bei der Auftragsvergabe eine Vielzahl vonRegeln zu beachten, damit diese fair und transparent verläuft und der geeignetste, das heißtder beste Anbieter, den Zuschlag bekommt. Den Rahmen, in dem sich die öffentlichenKörperschaften hier bewegen, bezeichnet man als das Vergaberecht
Autorenporträt
Markus Giesecke wurde am 15. April 1979 in Regensburg geboren und ist seit 2011 als freiberuflicher Übersetzer und Dolmetscher für die Sprachen Deutsch, Englisch und Spanisch tätig. Für die englische Sprache ist er als Übersetzer vor dem Landgericht Regensburg öffentlich bestellt und allgemein vereidigt. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Übersetzung und Beglaubigung von Urkunden, Zeugnissen, rechtlichen Dokumenten, Gerichtsurteilen, Jahresabschlüssen etc.