Gesetzlich Versicherten steht gemäß § 76 Abs. 1 S. 1 SGB V das Recht auf freie Arztwahl zu, welches verfassungsrechtlich durch die allgemeine Handlungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht abgesichert wird. Die weitreichende Wahlfreiheit der Versicherten steht in einem Spannungsverhältnis zum Wirtschaftlichkeitsgebot, welches als Grundprinzip für das gesamte Krankenversicherungsrecht gilt. Dieses lässt sich insbesondere darauf zurückführen, dass Versicherte den haus- und den fachärztlichen Versorgungsbereich gleichermaßen direkt in Anspruch nehmen und behandelnde Leistungserbringer zudem jederzeit wechseln können. Im Rahmen der Regelversorgung hat der Gesetzgeber bislang keinen Weg gefunden, das bestehende Spannungsverhältnis aufzulösen. Vor diesem Hintergrund befasst sich die Arbeit mit Reformoptionen, insbesondere einer Steuerung des Zugangs gesetzlich Versicherter durch die Etablierung von (umfassenden) Überweisungsvorbehalten.
»Mit ihrer fundierten Analyse und dem klaren Plädoyer für eine strukturelle Neuausrichtung der Patientensteuerung leistet Nadja Dussel einen wegweisenden Beitrag zur aktuellen Debatte um eine gerechtere und ressourcenschonendere Gesundheitsversorgung - und zeigt auf, dass Wirtschaftlichkeit und Patientenwohl keine Gegensätze sein müssen, sondern sich durch kluge Systemgestaltung sinnvoll vereinen lassen.« Michael Schanz, in: Rechtsdepesche, Jg. 22, 4/2025







