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Gesetzlich Versicherten steht gemäß § 76 Abs. 1 S. 1 SGB V das Recht auf freie Arztwahl zu, welches verfassungsrechtlich durch die allgemeine Handlungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht abgesichert wird. Die weitreichende Wahlfreiheit der Versicherten steht in einem Spannungsverhältnis zum Wirtschaftlichkeitsgebot, welches als Grundprinzip für das gesamte Krankenversicherungsrecht gilt. Dieses lässt sich insbesondere darauf zurückführen, dass Versicherte den haus- und den fachärztlichen Versorgungsbereich gleichermaßen direkt in Anspruch nehmen und behandelnde Leistungserbringer…mehr

Produktbeschreibung
Gesetzlich Versicherten steht gemäß § 76 Abs. 1 S. 1 SGB V das Recht auf freie Arztwahl zu, welches verfassungsrechtlich durch die allgemeine Handlungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht abgesichert wird. Die weitreichende Wahlfreiheit der Versicherten steht in einem Spannungsverhältnis zum Wirtschaftlichkeitsgebot, welches als Grundprinzip für das gesamte Krankenversicherungsrecht gilt. Dieses lässt sich insbesondere darauf zurückführen, dass Versicherte den haus- und den fachärztlichen Versorgungsbereich gleichermaßen direkt in Anspruch nehmen und behandelnde Leistungserbringer zudem jederzeit wechseln können. Im Rahmen der Regelversorgung hat der Gesetzgeber bislang keinen Weg gefunden, das bestehende Spannungsverhältnis aufzulösen. Vor diesem Hintergrund befasst sich die Arbeit mit Reformoptionen, insbesondere einer Steuerung des Zugangs gesetzlich Versicherter durch die Etablierung von (umfassenden) Überweisungsvorbehalten.
Autorenporträt
Nadja Dussel studierte von 2014 bis 2020 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sowie der Universidad de Oviedo (Spanien) mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens promovierte sie bei Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies und war als akademische Mitarbeiterin am Institut für Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Abt. III: Sozialrecht der Universität Freiburg tätig. Seit Juni 2024 ist sie Rechtsreferendarin am Hanseatischen Oberlandesgericht.