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Der Antrag für die mehrjährigen Aufenthaltskarten "Talentpass", die Kategorien wie Forscher, Künstler und wirtschaftliche Investoren abdecken, wird bei der diplomatischen oder konsularischen Behörde Frankreichs gestellt und nach der Genehmigung vom Präfekten des Departements, in dem sich der Wohnsitz befindet, oder vom Polizeipräfekten in Paris ausgestellt. Die Gültigkeit der Karte ist an die Dauer des Arbeitsvertrags oder der Aufnahmevereinbarung bis zu einer Höchstdauer von vier Jahren gebunden, die an die besonderen Bedürfnisse der Tätigkeit oder des Projekts angepasst wird. Inhaber der…mehr

Produktbeschreibung
Der Antrag für die mehrjährigen Aufenthaltskarten "Talentpass", die Kategorien wie Forscher, Künstler und wirtschaftliche Investoren abdecken, wird bei der diplomatischen oder konsularischen Behörde Frankreichs gestellt und nach der Genehmigung vom Präfekten des Departements, in dem sich der Wohnsitz befindet, oder vom Polizeipräfekten in Paris ausgestellt. Die Gültigkeit der Karte ist an die Dauer des Arbeitsvertrags oder der Aufnahmevereinbarung bis zu einer Höchstdauer von vier Jahren gebunden, die an die besonderen Bedürfnisse der Tätigkeit oder des Projekts angepasst wird. Inhaber der Karte, die ihre berufliche Tätigkeit endgültig aufgeben, müssen die Präfektur darüber informieren. Sie genießen Schutz vor dem Entzug der Karte im Falle eines unfreiwilligen Arbeitsplatzverlustes und gewährleisten damit eine gewisse Sicherheit des Aufenthalts in Frankreich.
Autorenporträt
Emmanuel Ruchat ist Partner der Anwaltskanzlei Lexial und Rechtsanwalt in Brüssel und Paris. Er hat zahlreiche Artikel und Bücher über internationale Mobilität veröffentlicht.Corentin Brisseau ist Mitarbeiter der Kanzlei Lexial.