Hoffnung für nigerianische Witwen und Töchter, da der Oberste Gerichtshof seine konservative Politik in Bezug auf diskriminierende Erbrechtsvorschriften des Gewohnheitsrechts radikal geändert hat. Die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs in den Rechtssachen Anekwe gegen Nweke und Ukeje gegen Ukeje sind ein Meilenstein, da sie endlich eine Wende gegen diskriminierende Erbrechtsvorschriften des Gewohnheitsrechts in Nigeria herbeigeführt haben. Neben den Verfassungsbestimmungen und dem weltweiten Trend gegen Diskriminierung markieren diese Fälle aus juristischer Sicht den Anfang vom Ende diskriminierender Erbrechtsvorschriften des Gewohnheitsrechts. Witwen und Töchter verfügen nun über eine solide Rechtsgrundlage, um ihre Erbrechte an Immobilien im Falle einer Testierlosigkeit geltend zu machen. Sie können auch andere diskriminierende Gewohnheitsrechtsvorschriften mit der Begründung anfechten, dass diese verfassungswidrig sind, gegen die natürliche Gerechtigkeit, Billigkeit und das gute Gewissen verstoßen oder mit den praktischen Realitäten der heutigen Gesellschaft unvereinbar sind.
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