Das Kaufrecht hat sich mit der Einführung eines allgemeinen Nacherfüllungsanspruches grundlegend geändert. Es fehlen übergreifende Grundsätze einer Bestimmung des Verhältnisses von ursprünglicher Erfüllung zur Nacherfüllung. Vor diesem Hintergrund werden Leitlinien entwickelt, welche auch auf die im Schrifttum aufgeworfenen Fragen zum Nacherfüllungsanspruch dogmatisch konsistente und praktisch sinnvolle Antworten geben.
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