Bei vielen zehntausend mittelständischen Unternehmen stellt sich in naher Zukunft die Frage der Unternehmensnachfolge. Für viele Personengesellschaften ist eine mögliche Art auch die Veräußerung am seit längerem boomenden Markt für M&A Transaktionen. Hierbei stellen sich auch steuerliche Fragen zur Gestaltung des Verkaufs. Das Ziel des vorliegenden Buches ist die Untersuchung und Bewertung von ertragsteuerlichen Konsequenzen von M&A Transaktionen bei Personengesellschaften. Dabei konzentriert sich die Arbeit primär auf die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen durch eine natürliche…mehr
Bei vielen zehntausend mittelständischen Unternehmen stellt sich in naher Zukunft die Frage der Unternehmensnachfolge. Für viele Personengesellschaften ist eine mögliche Art auch die Veräußerung am seit längerem boomenden Markt für M&A Transaktionen. Hierbei stellen sich auch steuerliche Fragen zur Gestaltung des Verkaufs. Das Ziel des vorliegenden Buches ist die Untersuchung und Bewertung von ertragsteuerlichen Konsequenzen von M&A Transaktionen bei Personengesellschaften. Dabei konzentriert sich die Arbeit primär auf die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen durch eine natürliche Person.
Zunächst erfolgt eine kurze Einleitung zu den Grundlagen der Besteuerung von Personengesellschaften und eine Einführung zu Mergers & Acquisitions. Im Hauptteil werden die Tatbestandsvoraussetzungen von 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG thematisiert, wobei u. a. die Art der Entgeltzahlung wie auch die Gesamtplanrechtsprechung diskutiert werden. Danach wird die Bestimmung und Besteuerung des Veräußerungsgewinns erklärt. Der Fokus liegt hier auf Steuervergünstigungen wie bspw. dem Freibetrag nach 16 Abs. 4 EStG, der Fünftel-Regelung nach 34 Abs. 1 EStG und dem ermäßigten Steuersatz nach 34 Abs. 3 EStG.
Philipp A. Schulze (stud. LL. M. & stud. M. Sc., B. Sc. & LL. B.), wurde 1990 in Radevormwald geboren. Nach erfolgreichem Abschluss seiner Berufsausbildung bei einer Düsseldorfer Bank entschied sich der Autor, seine fachlichen Qualifikationen im Bereich der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften weiter auszubauen. Von 2011 bis 2015 studierte er Volkswirtschaftslehre (B. Sc.) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Rechtswissenschaft (LL. B.) an der FernUniversität Hagen. Beides wird von 2015 bis 2017 durch Masterstudiengänge der Betriebswirtschaftslehre (M. Sc.), insb. Accounting & Taxation, und Wirtschaftsrecht (LL. M.) vertieft. Fasziniert von den Überschneidungen dieser beiden Disziplinen, sammelte Schulze bereits während seines Studiums weitere praktische Erfahrungen im Bereich Finanzen, Steuern und Recht bei einer Bank, mittelständischen und Big Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie einer Großkanzlei. Aufgrund seiner beiden Studiengänge und verstärkt durch die Berufserfahrung entwickelte der Autor ein besonderes Interesse am Thema M&A.
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