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Erscheint vorauss. 25. Februar 2025
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der ethischen und rechtlichen Verantwortlichkeit im Influencer Marketing, mit Fokus auf Influencer, dahinterstehende Unternehmen und Plattformen. Gegenstand ist das »Ob«, »Wie« und »Womit« von Werbung, insbesondere betreffend Kennzeichnungspflichten und inhaltliche Werbegrenzen im Lauterkeits- und Medienrecht. Die Arbeit analysiert das Zusammenspiel von ethischer und rechtlicher Verantwortung. Sie prüft, wie rechtsethische Erwägungen das bestehende Recht prägen können und an welcher Stelle im Influencer Marketing Anpassungsbedarf besteht. Aktuelle Entwicklungen…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der ethischen und rechtlichen Verantwortlichkeit im Influencer Marketing, mit Fokus auf Influencer, dahinterstehende Unternehmen und Plattformen. Gegenstand ist das »Ob«, »Wie« und »Womit« von Werbung, insbesondere betreffend Kennzeichnungspflichten und inhaltliche Werbegrenzen im Lauterkeits- und Medienrecht. Die Arbeit analysiert das Zusammenspiel von ethischer und rechtlicher Verantwortung. Sie prüft, wie rechtsethische Erwägungen das bestehende Recht prägen können und an welcher Stelle im Influencer Marketing Anpassungsbedarf besteht. Aktuelle Entwicklungen wie die BGH-Rechtsprechung zum Influencer Marketing, die Neufassung des § 5a Abs. 4 UWG sowie der Digital Services Act (DSA) werden eingehend untersucht. Dabei wird insbesondere erörtert, ob die im DSA verankerten Werbekennzeichnungspflichten für Plattformen auf jegliche Werbetreibende ausgeweitet werden sollten.
Autorenporträt
Josefine Börner studierte Rechtswissenschaften in Berlin. Ihren Schwerpunkt auf den Gewerblichen Rechtsschutz legte sie bereits im Rahmen eines Seminars zum Immaterialgüterrecht an der Freien Universität Berlin. Promotionsbegleitend und während ihres Referendariats war sie in verschiedenen internationalen Wirtschaftskanzleien im Bereich IP-/IT-Recht und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) im Referat Datenschutz tätig. Josefine Börner ist seit 2024 als Rechtsanwältin bei Gleiss Lutz im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz tätig. Sie ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR).