Die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand führt ständig zu kontroversen Diskussionen, in der Politik und bei Ökonomen ebenso wie bei Juristen, die sich vor allem die Frage stellen, was der Staat darf und was nicht. Diese Arbeit befasst sich mit der Thematik, ob und inwieweit der Staat bei der Wahl hoheitlicher Handlungsformen an die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages und dessen Grundfreiheiten gebunden ist. Anhand der Rechtsprechungspraxis der Kommission und der europäischen Gerichte werden Kriterien entwickelt, welche die nationale Rechtsanwendungspraxis - insbesondere die Lehre von der Doppelqualifizierung - vom Ansatz her in Frage stellen.
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