Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats, der die Grund- und Menschenrechte in Europa schützt. Sie wurde 1950 unterzeichnet und trat 1953 in Kraft. Die EMRK garantiert unter anderem das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, das Recht auf ein faires Verfahren und die Meinungsfreiheit. Über die Einhaltung der Konvention wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, der Beschwerden von Einzelpersonen und Staaten behandelt.
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