Das Fahrlehrergesetz (FahrlG) regelt in Deutschland die Voraussetzungen, Rechte und Pflichten für die Ausbildung und Tätigkeit von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern. Es bildet die gesetzliche Grundlage für die Erteilung, den Entzug und die Überwachung der Fahrlehrerlaubnis, die Ausbildung in Fahrschulen sowie die staatliche Anerkennung von Fahrlehrerausbildungsstätten.
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