Die Arbeit setzt sich auseinander mit der haftungsrechtlichen Problematik der fehlgeschlagenen Familienplanung. Hierunter fallen die Ansprüche der Eltern aus mißlungener Sterilisation, aus fehlgeschlagenem Schwangerschaftsabbruch und aus der Geburt eines behinderten Kindes. Darüber hinaus wurde der Anspruch des behinderten Kindes selbst diskutiert. So verneint der 2. Senat des BVerfG den Anspruch der Eltern und steht damit im Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH. Die BGH-Auffassung wurde durch eine aktuelle Rechtsprechung des 1. Senats des BVerfG gestärkt und damit das Spannungsverhältnis verstärkt. Der Autor selbst gesteht sogar dem behinderten Kind selbst einen Anspruch zu. Die Dimension der Thematik wird durch die rechtsvergleichende Diskussion mit dem anglo-amerikanischen Recht hervorgehoben.
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