Die Finanzgerichtsordnung (FGO) regelt in Deutschland das Verfahren vor den Finanzgerichten. Sie bestimmt, wie Steuer- und Abgabenstreitigkeiten zwischen Bürgern, Unternehmen und Finanzbehörden gerichtlich geklärt werden. Die FGO enthält Vorschriften zu Zuständigkeiten, Klagearten, Fristen, Beweisaufnahme und Rechtsmitteln. Das oberste Finanzgericht ist der Bundesfinanzhof (BFH), der über Revisionen und Grundsatzfragen entscheidet.
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