Die Entwicklung immer komplexerer Finanzmarktprodukte bringt den informationsbasierten Anlegerschutz an seine Grenzen. Ausgehend von den ökonomischen Erklärungsansätzen für das Phänomen der Finanzinnovation lotet die Arbeit die Grenzen des Informationsmodells anhand einer Analyse der Rechtsprechung des BGH zum Vertrieb strukturierter Swaps aus. Die Grundlage des von der Rechtsprechung geprägten Anlegerschutzmodells bildet die Annahme eines selbständigen Beratungsvertrags, der die beratende Bank vorgeblich auf das Interesse des Kunden verpflichtet und daher umfangreiche Aufklärungspflichten vorsieht. Die problematische Anreizsituation bei der Entwicklung von Finanzprodukten und die Grenzen menschlichen Verhaltens bleiben in diesem Anlegerschutzmodell aber unberücksichtigt. Da auch das allgemeine Vertragsrecht keine tauglichen Lösungsansätze zur Verfügung stellt, ist das von der Rechtsprechung ausgeformte Anlegerschutzmodell mit dem Phänomen der Finanzinnovation zunehmend überfordert.
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