Die europäische Integration stützt sich auf eine erfolgreiche Anwendung, Entwicklung und Reformulierung von Recht. Dieser Prozess kann politische Widerstände überwinden, europäische Rechtsetzung anregen und sogar politische Entscheidungen ersetzen. Gegen seinen Erfolg sprachen die Entstehungsumstände und wechselnde politische Widerstände aus den Mitgliedstaaten. Ferdinand Weber analysiert die Ursprünge, Bedingungen und die Entwicklung jener Mechanismen, die in der Summe eine föderale Selbstverfassung aus dem vertraglichen Rahmen heraus tragen. Ihr Schlüssel liegt in einem spezifischen Verständnis der europäischen Verträge und seiner Übersetzung in methodische Zugänge und dogmatische Figuren. Im Mittelpunkt steht eine früh geteilte, wenn auch unterschiedlich ausgedrückte verfassungsrechtliche Imagination zentraler Institutionen und Akteure, aus der eine materielle Hierarchisierung der Vertragsziele gegenüber den weiteren Normen der europäischen Verträge hervorging. Methodisch übersetzte sie sich in einen vom Völkerrecht abzugrenzenden Effektivitätsanspruch, den spezifischen effet utile des Unionsrechts. Er ist zu einer verbandlichen Leitnorm aufgestiegen und steht an der Spitze des Ableitungszusammenhangs nachfolgender unionsrechtlicher Figuren, die nach erfolgreicher Verselbständigung zu eigenen Prinzipien oder Normen werden und die Referenz zu ihm lösen. Der Autor entfaltet die Entstehungszusammenhänge und weitere Entwicklung dieses Prozesses über eine Analyse des effet utile, des Grundrechtsschutzes, der europäischen Bürgerschaften und der Werte der Union, bevor Legitimationsangebote und der Europäische Gerichtshof als "andere Judikative" betrachtet werden.
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