Die Wahlbestimmungen zur Bildung eines Betriebsrats sind kompliziert, ihre Anwendung schwierig. Die seit den letzten Wahlen 1994 ergangenen Gesetzesänderungen, wie etwa die durch das Zweite Gleichberechtigungsgesetz geänderten Wahlvorschriften, sind ebenso zu beachten wie die neuere Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit. Deshalb eine Handlungsanleitung für die betriebliche Praxis.
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