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Im Arbeits- und Wohnraummietrecht ist eine Einschränkung der Anfechtbarkeit nach 123 I Alt. 1 BGB unter den Stichworten der "Grenzen des Fragerechts" und des "Rechts zur Lüge" bei "unzulässigen" Arbeitgeber- bzw. Vermieterfragen anerkannt. Demgegenüber wird dem Kriterium der "Zulässigkeit" einer vorvertraglichen Befragung außerhalb des Arbeits- und Wohnraummietrechts keine Bedeutung beigemessen, obwohl auch z.B. Versicherer umfassende vorvertragliche Befragungen vornehmen. Diese Beschränkung der Inhaltskontrolle vorvertraglicher Fragen auf die Spezialbereiche des Arbeits- und…mehr

Produktbeschreibung
Im Arbeits- und Wohnraummietrecht ist eine Einschränkung der Anfechtbarkeit nach
123 I Alt. 1 BGB unter den Stichworten der "Grenzen des Fragerechts" und des "Rechts zur Lüge" bei "unzulässigen" Arbeitgeber- bzw. Vermieterfragen anerkannt. Demgegenüber wird dem Kriterium der "Zulässigkeit" einer vorvertraglichen Befragung außerhalb des Arbeits- und Wohnraummietrechts keine Bedeutung beigemessen, obwohl auch z.B. Versicherer umfassende vorvertragliche Befragungen vornehmen. Diese Beschränkung der Inhaltskontrolle vorvertraglicher Fragen auf die Spezialbereiche des Arbeits- und Wohnraummietrechts ist verfehlt. Die Unzulässigkeit einer vorvertraglichen Befragung und die entsprechende Begrenzung der Anfechtbarkeit kann sich auch aus allgemeinen Grundsätzen ergeben, namentlich bei Diskriminierungsverboten, bei allgemeinen vorvertraglichen Fragenkatalogen und bei Schwächelagen im Sinne des
138 II BGB.
Autorenporträt
Die Autorin: Florence Beck wurde 1973 in Frankfurt am Main geboren. Sie studierte von 1993 bis 1998 Rechtswissenschaften an den Universitäten in Saarbrücken und Marburg. 1998 bis 2001 war die Autorin als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Verfahrensrecht des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg tätig. Von 2002 bis 2004 folgte das Rechtsreferendariat beim Landgericht Frankfurt am Main.