Die Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV) regelt in Deutschland die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Bereich des Gefahrgutrechts. Sie betrifft unter anderem Genehmigungen, Überwachungen, Schulungsanerkennungen und sonstige behördliche Maßnahmen nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG). Die GGKostV stellt sicher, dass die Kosten für Verwaltungsleistungen im Zusammenhang mit dem Transport gefährlicher Güter verursachergerecht auf die Beteiligten umgelegt werden.
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![Strafprozessordnung [vom 1. Februar 1877] und Gerichtsverfassungsgesetz [vom 27. Januar 1877] Strafprozessordnung [vom 1. Februar 1877] und Gerichtsverfassungsgesetz [vom 27. Januar 1877]](https://bilder.buecher.de/produkte/33/33504/33504681m.jpg)





