Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) regelt in Deutschland den Transport gefährlicher Güter auf Straßen, Schienen und Binnenwasserstraßen. Sie setzt internationale Vorschriften wie das ADR (Straßenverkehr), RID (Eisenbahnverkehr) und ADN (Binnenschifffahrt) in nationales Recht um. Die Verordnung enthält Bestimmungen zu Kennzeichnung, Verpackung, Beförderungssicherheit, Pflichten der Beteiligten und Schulungspflichten für Gefahrguttransporte.
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