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Die Arbeit begutachtet die Verantwortlichkeit im Datenschutzrecht. Es werden die verschiedenen Formen der Verantwortlichkeit untersucht und alle Definitionsmerkmale einer angemessenen Auslegung zugeführt, weshalb eine granulare Zuweisung der Verantwortlichkeit erfolgen kann und alle einzubeziehenden Rechte angemessen in Ausgleich gebracht werden können. Insbesondere ist eine phasenbezogene Betrachtung des sog. »Tipping Points« maßgeblich, um eine angemessene Allokation der Verantwortlichkeit vornehmen zu können. Die Untersuchung umfasst auch die Zuweisung der Verantwortlichkeit in anderen…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit begutachtet die Verantwortlichkeit im Datenschutzrecht. Es werden die verschiedenen Formen der Verantwortlichkeit untersucht und alle Definitionsmerkmale einer angemessenen Auslegung zugeführt, weshalb eine granulare Zuweisung der Verantwortlichkeit erfolgen kann und alle einzubeziehenden Rechte angemessen in Ausgleich gebracht werden können. Insbesondere ist eine phasenbezogene Betrachtung des sog. »Tipping Points« maßgeblich, um eine angemessene Allokation der Verantwortlichkeit vornehmen zu können. Die Untersuchung umfasst auch die Zuweisung der Verantwortlichkeit in anderen Rechtsakten, etwa dem Marken- und Urheberrecht, sowie in Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz. Im Marken- und Urheberrecht wird die europäische Entwicklung der Verantwortlichkeiten miteinander verglichen und ein System der pflichtenbasierten Verantwortlichkeit herausgearbeitet. Abschließend werden übergreifende europäische Erkenntnisse im Rahmen der Zuweisung der Verantwortlichkeit herausgearbeitet, bei der insbesondere die Grundrechte als Mittel der Ausgestaltung der Verantwortlichkeit herangezogen werden.
Autorenporträt
Timm Ernst studierte an der Universität Osnabrück und der Ruhr-Universität Bochum Rechtswissenschaften. Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Bochum. Seit 2019 arbeitet er als Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt mit den Schwerpunkten IT-Recht und gewerblicher Rechtsschutz. Im Winter 2024 wurde er mit seiner von Prof. Dr. Renate Schaub, LL.M. (Univ. Bristol) und Professor Dr. Arndt Kiehnle betreuten Arbeit promoviert.