Die Arbeit begutachtet die Verantwortlichkeit im Datenschutzrecht. Es werden die verschiedenen Formen der Verantwortlichkeit untersucht und alle Definitionsmerkmale einer angemessenen Auslegung zugeführt, weshalb eine granulare Zuweisung der Verantwortlichkeit erfolgen kann und alle einzubeziehenden Rechte angemessen in Ausgleich gebracht werden können. Insbesondere ist eine phasenbezogene Betrachtung des sog. »Tipping Points« maßgeblich, um eine angemessene Allokation der Verantwortlichkeit vornehmen zu können. Die Untersuchung umfasst auch die Zuweisung der Verantwortlichkeit in anderen Rechtsakten, etwa dem Marken- und Urheberrecht, sowie in Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz. Im Marken- und Urheberrecht wird die europäische Entwicklung der Verantwortlichkeiten miteinander verglichen und ein System der pflichtenbasierten Verantwortlichkeit herausgearbeitet. Abschließend werden übergreifende europäische Erkenntnisse im Rahmen der Zuweisung der Verantwortlichkeit herausgearbeitet, bei der insbesondere die Grundrechte als Mittel der Ausgestaltung der Verantwortlichkeit herangezogen werden.
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