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Datenverarbeitungen finden im 21. Jahrhundert ubiquitär statt. Das neue Datenschutzrecht hält zur Erfassung der oft multipolaren Datenverarbeitungen in Art. 26 DSGVO das Instrument gemeinsamer Verantwortlichkeit parat. Dessen Tatbestand und Rechtsfolgen sind oft unklar. In Anbetracht der legislativen Lücken untersucht diese Arbeit das Innenverhältnis zwischen mehreren gemeinsamen Verantwortlichen im System des Unionssekundärrechts. Besondere Berücksichtigung findet dabei die tatbestandliche Begründung des Art. 26 Abs. 1 S. 1 DSGVO in Anlehnung an die bislang ergangene Judikatur des EuGH in den…mehr

Produktbeschreibung
Datenverarbeitungen finden im 21. Jahrhundert ubiquitär statt. Das neue Datenschutzrecht hält zur Erfassung der oft multipolaren Datenverarbeitungen in Art. 26 DSGVO das Instrument gemeinsamer Verantwortlichkeit parat. Dessen Tatbestand und Rechtsfolgen sind oft unklar. In Anbetracht der legislativen Lücken untersucht diese Arbeit das Innenverhältnis zwischen mehreren gemeinsamen Verantwortlichen im System des Unionssekundärrechts. Besondere Berücksichtigung findet dabei die tatbestandliche Begründung des Art. 26 Abs. 1 S. 1 DSGVO in Anlehnung an die bislang ergangene Judikatur des EuGH in den Rechtssachen Fanpages, Zeugen Jehovas und Fashion ID. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Eruierung formeller sowie materieller Voraussetzungen der internen Vereinbarung gemäß Art. 26 Abs. 1 S. 2 DSGVO. Schließlich begutachtet die Arbeit die Rechtsfolgen im Innenverhältnis gemeinsamer Verantwortlichkeit. Dabei werden nach der Bestimmung des anwendbaren Sachrechts ein Anspruch auf Abschluss derinternen Vereinbarung, Zahlungs-, Auskunfts- sowie Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche erarbeitet. Die Arbeit schließt im Kontext der sog. "privacy litigation" mit Untersuchungen zu Gerichtsständen und Gerichtsstandsvereinbarungen im Geltungsregime der DSGVO.
Autorenporträt
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Leiterin der Forschungsstelle für Rechtsfragen neuer Technologien sowie Datenrecht und Geschäftsführerin der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen v.a. im Urheber-, Äußerungs-, Daten- und Datenschutzrecht. Dr. Severin Riemenschneider ist Gründungspartner der auf das Urheber-, Medien- und Internetrecht spezialisierten Media Kanzlei Frankfurt und berät Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen. Ruben Schneider ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht und ist u.a. spezialisiert auf Fragen des Domain-, Marken- und Datenschutzrechts.