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Die Autorin verbindet in der Arbeit zwei Themenkomplexe des Medizinrechts miteinander: Dies sind zum einen genetische Untersuchungen, welchen durch den genetischen Exzeptionalismus eine Sonderstellung gegenüber anderen medizinischen Untersuchungen zuerkannt wurde, und es ist zum anderen das Themenfeld der vulnerablen und damit besonders schutzbedürftigen Personengruppe der Einwilligungsunfähigen.
Die Arbeit unterzieht die §§ 14 ff. GenDG, welche die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer genetischen Untersuchung zu medizinischen Zwecken an nicht einwilligungsfähigen Personen regeln, einer
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Produktbeschreibung
Die Autorin verbindet in der Arbeit zwei Themenkomplexe des Medizinrechts miteinander: Dies sind zum einen genetische Untersuchungen, welchen durch den genetischen Exzeptionalismus eine Sonderstellung gegenüber anderen medizinischen Untersuchungen zuerkannt wurde, und es ist zum anderen das Themenfeld der vulnerablen und damit besonders schutzbedürftigen Personengruppe der Einwilligungsunfähigen.

Die Arbeit unterzieht die §§ 14 ff. GenDG, welche die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer genetischen Untersuchung zu medizinischen Zwecken an nicht einwilligungsfähigen Personen regeln, einer kritischen rechtlichen Analyse und zeigt potentiellen Verbesserungsbedarf auf. Zudem wird ein Lösungsvorschlag zu Voraussetzungen und Zulässigkeit genetischer Untersuchungen zu Forschungszwecken an einwilligungsunfähigen Personen unterbreitet. Diese regelungsbedürftige Thematik fand im GenDG bisher keine Berücksichtigung.
Rezensionen
"In einer Gesamtbewertung handelt es sich um eine gelungene Bearbeitung mehrer anspruchsvoller Problembereiche und dies über weite Strecken in eigenständiger Argumentation mit zahlreichen eigenen Regelungsvorschlägen und nicht zuletzt einem einschlägigen Gesetzesvorschlag zum Bereich der Forschung. Besonders hervorzuheben ist, dass die Autorin in zentralen Grundfragen mit Blick auf Meinungsstand und Meinungstrend auch vor mutigen Positionsentscheidungen nicht zurückschreckt." Prof. Dr. Reinhard Damm, in: Medizinrecht, 9/2017